Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Eintrag der Anschrift des Antragstellers (keine Kopie)
- Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
- ZB I und ZB II
- gültige HU
- Bei Wohnsitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit nachgewiesener Anschrift in der BRD zu benennen (siehe Formulare).
- Entrichtung der Steuern für die Zeit der Gültigkeit der Zulassung
- Das Fahrzeug ist vorzuführen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Kreis SonnebergErklärung zum Empfangsbevollmächtigten für Kurz- und Ausfuhrkennzeichen.pdf