Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Fahrzeugzulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

    Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Fahrzeugzulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Eintrag der Anschrift des Antragstellers (keine Kopie)
    • Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
    • ZB I und ZB II
    • gültige HU
    • Bei Wohnsitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit nachgewiesener Anschrift in der BRD zu benennen (siehe Formulare).
    • Entrichtung der Steuern für die Zeit der Gültigkeit der Zulassung
    • Das Fahrzeug ist vorzuführen.
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich an jede Fahrzeugzulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende