Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Kfz-Zulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

    Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Zulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Eintrag der Anschrift des Antragstellers (keine Kopie)
    • Versicherungsbestätigung für ein Ausfuhrkennzeichen
    • ZB I und ZB II
    • gültige HU
    • Bei Wohnsitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit nachgewiesener Anschrift in der BRD zu benennen (siehe Formulare).
    • Entrichtung der Steuern für die Zeit der Gültigkeit der Zulassung
    • Das Fahrzeug ist vorzuführen.
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Sie können sich an jede Kraftsfahrzeug - Zulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende