Geflügelpest

Geflügelpest

Zur Prävention gegen die weitere Ausbreitung der Geflügelpest hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg folgende Allgemeinverfügungen erlassen:

Allgemeinverfügung: Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrechtsakt“) zur Bekämpfung der Geflügelpest

Allgemeinverfügung: Festlegungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten
Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten nach Artikel 27 Abs. 1 i. V. m. Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und Art. 10 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit der Geflügelpestverordnung zur Bekämpfung der Geflügelpest

Allgemeinverfügung: Ergänzung der Allgemeinverfügung Vet. Nr. 317/2022 vom 13.12.2022
Regelungen zu Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten nach Artikel 27 Abs. 1 i. V. m. Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und Art. 10 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m der Geflügelpestverordnung