Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle

Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle

Im übertragenen Wirkungskreis übernimmt der Landkreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde auch wichtige Aufgaben im Veterinärwesen, beim Verbraucherschutz, der Fleischhygiene und der Lebensmittelüberwachung sowie beim Tierschutz. Zuständig ist hier das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg. Ein Schwerpunkt der Behörde ist die Tierseuchenbekämpfung. 

  • Bekämpfung von Tierseuchen

    Hier finden Sie Hinweise und Bekanntmachungen zur Bekämpfung 

  • Lebensmittelwarnungen

    Aktuelle Lebensmittelwarnungen finden Sie hier.

    Salmonellen sind häufige Ursache für Lebensmittel-Rückrufe
    Bundesamt veröffentlicht Jahresstatistik 2023 zum Portal lebensmittelwarnung.de 

    308 Rückrufe haben die Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Jahr 2023 auf dem gemeinsamen Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht. Bei knapp einem Drittel waren mikrobiologische Kontaminationen Grund der Warnung. Darunter waren mit 35 Meldungen Salmonellen erneut die häufigste Ursache. Diese Bakterien können schwere Magen-Darm-Erkrankungen auslösen.

    „Im vergangenen Jahr wurden 102-mal Lebensmittel aufgrund mikrobiologischer Verunreinigungen zurückgerufen“, so Friedel Cramer, Präsident des BVL. Neben Bakterien wie Salmonellen, Listeria monocytogenes oder E. coli zählen Schimmelpilze oder auch Viren zu den Ursachen. Diese Mikroorganismen können bereits im lebenden Nutztier vorkommen und dann über den Schlachtprozess, die Rohmilch etc. in die Lebensmittelkette gelangen. Außerdem können Lebensmittel bei Ernte, Herstellung und Verarbeitung kontaminiert werden.

    Weitere Warngründe sind unter anderem Grenzwertüberschreitungen, unzulässige Inhaltsstoffe, Allergene und Fremdkörper. „Dafür, dass Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich sind, ist in erster Linie derjenige zuständig, der Lebensmittel herstellt oder vertreibt“, erklärt Friedel Cramer. „Lebensmittel, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen und als nicht sicher eingestuft werden, müssen vom Markt genommen werden.“

    Während in den vergangenen Jahren ein stetiger Anstieg der Meldungen – 2020 (273), 2021 (282), 2022 (311) – zu verzeichnen war, ist die Anzahl der Meldungen im Jahr 2023 vergleichbar zum Vorjahr. „Die gleichbleibend hohe Zahl zeigt, dass die Unternehmen in Deutschland ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen. Sie sehen öffentliche Rückrufe mittlerweile auch als Bestandteil eines verantwortungsvollen Managements, das Vertrauenswürdigkeit demonstriert“, stellt Dr. Andrea Luger fest, Leiterin der Abteilung Lebensmittelsicherheit des BVL. Dank stetig verbesserter Analyse- und Testmethoden würden heutzutage auch geringste Verunreinigungen entdeckt.

    Für das Jahr 2024 kündigt BVL-Präsident Friedel Cramer Neuigkeiten an: „Die Neuentwicklung des Portals lebensmittelwarnung.de soll im Sommer 2024 online gehen. Künftig werden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch eine App anbieten können, mit der sie die Meldungen komfortabel über das Smartphone abrufen können. Diese Weiterentwicklungen unseres digitalen Informationsangebotes sind ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.“

    Weiterführende Informationen:

    Flyer „Alle Warnungen auf einen Blick“: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Flyer/nach_Themen/09_Flyer_Lebensmittelwarnung.pdf  

    Was ist lebensmittelwarnung.de: https://www.bvl.bund.de/DE/Aufgaben/07_Lebensmittelwarnungen/LMwarnungen_node.html#doc14793064bodyText4

    Aktuelle Statistik: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/LMWarnungen-Statistiken/Statistik-LMWarnungen.html

    Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

  • Küchenhygiene schützt vor lebensmittelbedingten Infektionen

    Manche Infektionskrankheiten können durch Lebensmittel, die mit bestimmten Bakterien, Viren oder Parasiten verunreinigt sind, auf den Menschen übertragen werden. Die Folge sind Erkrankungen wie zum Beispiel Salmonellose, Listeriose, Campylobacteriose oder Norovirusinfektionen, die vor allem mit Erbrechen, Durchfall, Unwohlsein oder grippeartigen Symptomen einhergehen. Besonders gefährdet sind Menschen mit Vorerkrankungen oder einem hohen Alter, Schwangere und Neugeborene. Es kann hier zu schweren Krankheitsverläufen oder sogar zu Todesfällen kommen. Gesundheitliche Risiken, die durch Fehler beim Lagern und Zubereiten zu Hause entstehen, werden oft unterschätzt. Der richtige Umgang mit den Lebensmitteln in der eigenen Küche ist wichtig, um Infektionen vorzubeugen.

    Folgende Hinweise sollten auf jeden Fall beachtet werden:

    • Temperaturangaben auf den Verpackungen einhalten
    • Reste innerhalb von zwei bis drei Tagen verbrauchen – diese im Kühlschrank abdecken
    • gefrorene Lebensmittel im Kühlschrank auftauen
    • für rohe und gegarte Lebensmittel verschiedene Utensilien verwenden
    • Hände gründlich waschen – auch nach Kontakt mit rohen Produkten
    • unterschiedliche Messer und Bretter verwenden, zum Beispiel für rohes Fleisch und Salate
    • Obst und Gemüse sowie Salat gründlich waschen
    • Lappen und Handtücher häufig wechseln und bei mindestens 60 °C waschen
    • Haustiere fernhalten

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat dazu ein Merkblatt erstellt, das unter hier zu finden ist.

    Informationen über nicht sichere Lebensmittel werden auf einem bundesweitem Informationsportal www.lebensmittelwarnung.de eingestellt.

    So bitte nicht - für Fleisch und Gemüse bedarf es unterschiedlicher Schneideutensilien.
    So bitte nicht - für Fleisch und Gemüse bedarf es unterschiedlicher Schneideutensilien. (Foto: LRA SON, Dr. Bianca Milas)
  • Nahrungsergänzungsmittel: Worauf man achten sollte

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit plädiert für sorgsamen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln und gibt Tipps für ihren sicheren Einkauf. Für Bevölkerungsgruppen mit Nährstoffdefiziten können sie eine sinnvolle Ergänzung sein. Wer Nahrungsergänzungsmittel kauft, sollte dabei vor allem im Onlinehandel einige wichtige Punkte beachten.

    Gesunde Menschen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren, brauchen in der Regel keine Nahrungsergänzungsmittel. Für manche Bevölkerungsgruppen, die einige Nährstoffe wie Vitamin D, Calcium, Folsäure oder Jod nicht in ausreichender Menge über die Nahrung aufnehmen, kann eine Nahrungs-ergänzung mit Vitamin- oder Mineralstoffpräparaten jedoch sinnvoll sein.

    Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel

    Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dürfen nur in kleinen Portionsgrößen wie Kapseln, Pastillen oder Flüssigampullen angeboten werden. Dadurch ähneln sie mitunter äußerlich Arzneimitteln. Anders als diese, sind Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel aber nicht dazu geeignet, Krankheiten zu therapieren. Das bedeutet ebenfalls, dass Nahrungsergänzungsmittel weder wie Arzneimittel aufgemacht, noch mit Aussagen beworben werden dürfen, die darauf abzielen, Krankheiten zu lindern, zu beseitigen oder zu verhüten.

    Darauf sollte man beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln achten

    Wer Nahrungsergänzungsmittel einnehmen will, sollte sich vor dem Kauf über unbekannte Zutaten informieren. Vor unrealistischen Erfolgsversprechen sollte man sich ebenso in Acht nehmen, wie vor vagen Verzehrsempfehlungen. Ebenfalls zu beachten sind mögliche Wechselwirkungen mit Arzneimitteln. Daher sollte man sich vor dem Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln den fachlichen Rat eines Arztes oder Apothekers einholen.

    Bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch bei „Erfahrungsberichten“ aus Diskussionsforen und Chatrooms, da sie sich häufig als getarnte Werbung entpuppen. Wer Nahrungsergänzungsmittel bei Onlinehändlern kauft, sollte das nur bei solchen Anbietern tun, die bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert sind. Man erkennt sie beispielsweise an den Gütesiegeln der Initiative D21. Wer bei Versandapotheken bestellt, sollte sich im Versandhandels-Register informieren, ob diese dort registriert sind.

    Nahrungsergänzungsmittel aus dem Ausland können unter Umständen in Deutschland als Arzneimittel gelten. Eine Einfuhr ist dann verboten. Der Zoll könnte die Ware beschlagnahmen und dem Besteller droht eine Anzeige.

    Nahrungsergänzungsmittel müssen beim BVL angezeigt werden

    Der Hersteller beziehungsweise der Inverkehrbringer oder der Importeur eines Nahrungsergänzungsmittels ist dafür verantwortlich, dass es sicher ist, dass es den Anforderungen des Lebensmittelrechts vollumfänglich entspricht und dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch seine Aufmachung und Werbung getäuscht werden. Wird ein neues Produkt in Verkehr gebracht, muss dieses beim BVL angezeigt werden. Das BVL leitet solche Anzeigen unverzüglich an die obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer weiter, die für die Kontrolle des jeweiligen Herstellers, Inverkehrbringers oder Importeurs zu-ständig sind.

    Als zulässige Inhaltsstoffe sind in Nahrungsergänzungsmitteln bislang fast ausschließlich Vitamine und Mineralstoffe rechtlich speziell geregelt. Für alle weiteren Stoffe wie Pflanzen oder Pflanzenextrakte fehlen bis auf wenige Ausnahmen derartige Regelungen. Das BVL erarbeitet daher gemeinsam mit Behördenvertretern und externen Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die sogenannten Stofflisten. Als Orientierungshilfen enthalten sie Informationen und Empfehlungen zur Einstufung und Verwendung dieser Stoffe. Die Pflanzenliste mit ca. 900 Einträgen, die Pilzliste mit ca. 300 Einträgen sowie ein Vorwort zu diesen Listen können im Internetangebot des BVL heruntergeladen werden. Eine Algenliste mit ca. 80 Einträgen folgt in Kürze.

    Weitere Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln und nützliche Hinweise für ihren sicheren Online-Einkauf stellt das BVL ebenfalls in seinem Internetangebot zur Verfügung.

    Weiterführende Informationen

    Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

  • Fleischbeschau / Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den Eigenverbrauch

    Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch und bei der Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild

    Hausschlachtungen nach § 2a Tier-LMHV

    Alle Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer und als Farmwild gehaltene Huftiere jeden Alters sind zur Untersuchung im zuständigen Fleischbeschaubezirk anzumelden. Bei Schweinen, Pferden oder anderen Huftieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt außerdem eine amtliche Untersuchung auf Trichinen.

    Verwendung von erlegtem Großwild nach §§ 2b und 4 Tier-LMHV

    Erlegtes Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch oder in kleinen Mengen zur Abgabe ist im Falle von Wildschweinen oder anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen im VLÜA Sonneberg anzumelden.

    Eine Anmeldung zur Fleischuntersuchung im VLÜA Sonneberg hat zu erfolgen, wenn vor oder nach dem Erlegen auffällige Merkmale festgestellt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wildbret gesundheitlich bedenklich sein könnte.

    Verbote und Beschränkungen nach §§ 2c und 5 Tier-LMHV

    1. Es ist verboten, Fleisch von geschlachteten Tieren vor Abschluss der genannten erforderlichen amtlichen Untersuchungen für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- oder verarbeiten.
    2. Es ist verboten, erlegtes Wild vor Abschluss einer der genannten erforderlichen amtlichen Untersuchung für den menschlichen Verzehr im eigenen häuslichen Bereich zuzubereiten oder zu be- oder verarbeiten oder kleine Mengen von erlegtem Wild abzugeben.

    Hinweis: Fleisch von Hausschweinen, Wildschweinen, Pferden und bestimmten anderen Tierarten (z.B. Dachs) kann mit Trichinen infiziert sein. Der Verzehr von Fleisch, das mit Trichinen infiziert ist, kann zu schweren Erkrankungen beim Mensch führen.

    Gebühren ab 01.04.2024

    Tier

    Gebühren

    Gebühren auf Verlangen des Tierhalters an Sonn- und Feiertagen, an Samstagen nach 15:00 Uhr, an sonstigen Tagen zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr

    Einhufer

    45,00 €

    81,00 €

    Rind

    25,00 €

    45,00 €

    Schaf/Ziege

    12,00 €

    21,60 €

    Haarwild

    12,00 €

    21,60 €

    Schwein mit Trichinenuntersuchung

    20,00 €

    36,00 €

    Wildschwein, Entnahme zur Trichinenuntersuchung

    10,00 €

    18,00 €

    Wildschwein, Trichinenuntersuchung

      8,00 €

    nur Dienstag und Freitag im VLÜA

    km-Pauschale

      0,30 €

      0,30 €

    Trichinen-Untersuchung gemäß VO (EG) Nr. 2015/1375

    Fleischbeschaubezirke:

    Fleischbeschaubezirk I:
    Unterlind, Heubisch, Mupperg, Oerlsdorf, Mogger, Sichelreuth, Rotheul, Lindenberg, Neuhaus-Schierschnitz, Gefell, Rottmar, Föritz, Sonneberg, Mönchsberg, Heinersdorf, Jagdshof, Judenbach, Neuenbau, Hüttengrund, Blechhammer

    Fleischbeschaubezirk II:
    Steinach, Haselbach, Hasenthal, Spechtsbrunn, Siegmundsburg, Limbach, Scheibe-Alsbach, Steinheid, Neuhaus am Rennweg, Ernstthal, Lauscha, Lichte, Piesau

    Fleischbeschaubezirk III:
    Mengersgereuth-Hämmern, Schichtshöhn, Rabenäußig

    Fleischbeschaubezirk IV:
    Rückerswind, Döhlau, Effelder, Seltendorf, Grümpen, Rauenstein, Meschenbach, Theuern, Truckenthal, Bachfeld, Neundorf, Mausendorf, Schalkau, Almerswind, Roth, Selsendorf, Emstadt, Truckendorf, Görsdorf, Ehnes, Katzberg

    Zuständigkeit:

    Fleischbeschaubezirk I:
    Dr. Reinhard Krehahn
    Mühlstraße 15
    Mengersgereuth-Hämmern
    96529 Frankenblick
    Telefon: 03675-746189
    Vertreter: Frau Dr. Kühn (siehe Fleischbeschaubezirk III)                                                               

    Fleischbeschaubezirk II:
    Frau Dorothee Ebert und Frau Stephanie Braas
    Sonneberger Str. 150
    98724 Neuhaus am Rennweg
    Telefon: 03679-7279801
    Vertreter: Frau Stephanie Braas (siehe Fleischbeschaubezirk II), Frau Dorothee Ebert (siehe Fleischbeschaubezirk II)

    Fleischbeschaubezirk III:
    Frau Dr. Claudia Kühn
    Steinheider Straße 41
    Mengersgereuth-Hämmern
    96529 Frankenblick
    Telefon: 03675-421468
    Vertreter: Herr Dr. Krehahn (siehe Fleischbeschaubezirk I)                                          

    Fleischbeschaubezirk IV:
    Herr Ralf Pohl
    Ringstraße 11
    Theuern
    96528 Schalkau
    Telefon: 0173-8982330
    Vertreter: Herr Dr. Krehahn (siehe Fleischbeschaubezirk I), Frau Dr. Kühn (siehe Fleischbeschaubezirk III)