Informationen zur Förderung der Jugendverbandsarbeit


Der aktuell geltende Teilfachplan Jugendförderung des Jugendhilfeplans des Landkreises Sonneberg 2022 bis 2026 läuft zum 31.12.2026 aus. Er ist als Fortschreibung für die Jahre 2027 bis 2031 bis Jahresfrist neu zu fassen. Die Arbeit hierzu wurde in der Kreisverwaltung und in den zuständigen Gremien des Kreistages Sonneberg bereits vor längerer Zeit aufgenommen. Es gibt aktuell noch keine Festlegungen oder Beschlüsse in der Sache.

Bestandteil des Teilfachplans Jugendförderung ist die Förderung der Jugendverbandsarbeit im Landkreis Sonneberg. Über die hierin festgelegte Maßnahmeplanung finanziert der Kreis auf Antrag unter anderem Personal- und Sachkosten für verschiedene Jugendverbände und Jugendgruppen. Die Förderung erfolgt auf Antrag. Die Anträge sind jährlich bei der Verwaltung des Jugendamtes einzureichen.

In diesem Rahmen fördert der Landkreis auf Antrag des Kreissportbunds Sonneberg bislang allein die Personalkosten für eine Vollzeitstelle und Sachkosten der Kreissportjugend Sonneberg. Dies beinhaltet auch die Kosten für Fort- und Weiterbildungen. Im Doppelhaushalt des Landkreises Sonneberg sind hierfür unter der Haushaltsstelle 45100.71840 „Zuweisungen für Einrichtungen und Dienste der Jugendverbandsarbeit gemäß der Richtlinie "Örtliche Jugendförderung"“ im Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 87.200 Euro sowie im Jahr 2027 Ausgaben in Höhe von 91.500 Euro veranschlagt.

Im Landkreis Sonneberg sind verschiedene Jugendverbände und Jugendgruppen mit unterschiedlichen fachlichen, kulturellen, sportlichen, sozialen und konfessionellen Ausrichtungen aktiv. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit und ergänzen die Angebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe in vielfältiger Weise.

Gemäß den zugrundeliegenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sowie des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) haben grundsätzlich alle geeigneten, anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen im Kreis Anspruch auf eine entsprechende Förderung durch den Landkreis. Ausgehend von einem gemeinsamen Beratungstermin am 03.06.2026 haben nunmehr (neben dem Kreissportbund) auch andere Jugendverbände und Jugendgruppen diesen Anspruch geltend gemacht und Förderbedarfe angemeldet. Diese Anträge kann die Kreisverwaltung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nicht ignorieren.

Die dem Landkreis Sonneberg für die Förderung der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen deshalb auf Vorschlag der Verwaltung ab 2027 nach transparenten, nachvollziehbaren und fachlich begründeten Kriterien auf die anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen verteilt werden. Maßgeblich sind insbesondere der Umfang der erreichten jungen Menschen, die kreisweite Wirksamkeit der Angebote, die Kontinuität der verbandlichen Arbeit sowie der Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 11 und 12 SGB VIII.

Die nachfolgende Übersicht stellt die im Planungszeitraum 2027 bis 2031 auf Vorschlag der Verwaltung zu berücksichtigenden Jugendverbände und Jugendgruppen dar:


Neben der Kreissportjugend sollen ab 2027 also weitere geeignete, anerkannte Jugendverbände und Jugendgruppen über die Jugendverbandsarbeit vom Landkreis Sonneberg finanziell unterstützt werden. Auch sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung über die Jugendverbandsarbeit und verdienen entsprechende Wertschätzung.

Aufgrund ihrer besonderen gesellschaftlichen und sicherheitsrelevanten Bedeutung für die Kinder- und Jugendarbeit sowie für die langfristige Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge im Landkreis sollen die Jugendorganisationen der sogenannten „Blaulichtfamilie“ – die Kreisjugendfeuerwehr Sonneberg, die THW-Jugend Ortsverband Sonneberg und das Jugendrotkreuz Sonneberg – mit einem Anteil von 45 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel berücksichtigt werden.

Diese Jugendverbände leisten neben den allgemeinen Aufgaben der Jugendverbandsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl. Sie vermitteln jungen Menschen frühzeitig Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft und demokratische Werte sowie die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement. Gleichzeitig sichern sie den Nachwuchs für Einrichtungen des Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes sowie des Sanitäts- und Rettungswesens.

Durch ihre kontinuierlichen Ausbildungs- und Übungsangebote, ihre flächendeckende Verankerung im Landkreis sowie ihre unmittelbare Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Gefahrenabwehr und des Bevölkerungsschutzes nehmen sie eine besondere Stellung innerhalb der Jugendverbandsarbeit ein, der bei der Verteilung der Fördermittel in besonderem Maße Rechnung getragen wird.

Mit einem weiteren Anteil von 45 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel soll weiter die Kreissportjugend Sonneberg berücksichtigt werden. Maßgeblich hierfür sind insbesondere ihre mitgliederstärkste Organisationsstruktur, die flächendeckende Präsenz im Landkreis, der hohe Umfang regelmäßiger Angebote sowie ihre koordinierende Funktion für die sportbezogene Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen des Landkreises. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Bewegung, Gesundheit, sozialem Lernen und ehrenamtlichem Engagement junger Menschen und ergänzt die vielfältige Kinder- und Jugendverbandsarbeit im Landkreis in besonderer Weise.

Die verbleibenden 10 Prozent der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen auf die weiteren anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen verteilt werden. Hierdurch soll die Vielfalt der Jugendverbandsarbeit im Landkreis Sonneberg erhalten und die Arbeit der konfessionellen, kulturellen und weiteren verbandlichen Träger weiterhin angemessen unterstützt werden.

Fazit:

Die Kreissportjugend soll mit 45 Prozent immer noch den größten Anteil der Finanzmittel im einschlägigen Haushaltstitel erhalten, was die Bedeutung des Sports und der Kreissportjugend für den Landkreis unterstreicht.

Zugleich gibt es für die Kreisverwaltung aufgrund der klaren Rechtslage keinen Handlungsspielraum und auch keinen sachlichen Grund, die vorliegenden Anträge auf Jugendförderung der „Blaulichtfamilie“ und der anderen Jugendgruppen nicht zu berücksichtigen und weiter einzig die Kreissportjugend über die Jugendverbandsarbeit zu fördern.

Die Verwendung der Fördermittel soll künftig allen anspruchsberechtigten Antragstellern der Jugendverbandsarbeit zukommen. Der Landkreis Sonneberg will damit ab 2027 die einschlägigen Vorgaben des SGB VIII im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens konsequenter umsetzen.

Die Entscheidung über diesen Vorschlag der Verwaltung trifft der Kreistag Sonneberg.

  • Weitergehende Informationen

    Der Landkreis Sonneberg nimmt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 80 SGB VIII die Verantwortung für die Jugendhilfeplanung wahr. Im Rahmen dieser Planungsverantwortung sind der Bestand und der Bedarf an Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen sowie ihrer Erziehungsberechtigten zu ermitteln und die zur Bedarfsdeckung erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig und ausreichend zu planen. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in die Planung einbezogen und an den Entwicklungsprozessen beteiligt.

    Die Jugendverbandsarbeit gemäß § 12 SGB VIII stellt einen eigenständigen und bedeutenden Bereich der Kinder- und Jugendarbeit dar.

    Mit dem Teilfachplan Jugendförderung werden die fachlichen Rahmenbedingungen, Qualitätsanforderungen sowie die Grundsätze der finanziellen Förderung der Jugendverbandsarbeit im Landkreis Sonneberg für den Planungszeitraum 2027 bis 2031 beschrieben. Ziel ist es, die bestehende Vielfalt der Jugendverbandsarbeit zu sichern, weiterzuentwickeln und eine transparente sowie bedarfsgerechte Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen im Landkreis zu gewährleisten.

    Die Förderung der Jugendverbandsarbeit im Landkreis Sonneberg erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII) sowie des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG). Gemäß § 12 SGB VIII sind Jugendverbände und Jugendgruppen ein eigenständiger Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit. Sie bieten jungen Menschen Möglichkeiten zur Selbstorganisation, zur gemeinschaftlichen Gestaltung und zur Übernahme von Verantwortung. Die öffentliche Jugendhilfe unterstützt damit Strukturen, in denen junge Menschen ihre Interessen vertreten, demokratische Beteiligung erfahren und gesellschaftliches Engagement entwickeln können.

    Die Förderung der Jugendverbandsarbeit erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der geltenden Fördergrundlagen des Landkreises Sonneberg. Sie dient der Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung einer vielfältigen, eigenverantwortlich getragenen Jugendverbandsstruktur im Landkreis.

    Gefördert werden insbesondere angemessene Personal- und Sachkosten sowie Aufwendungen, die zur Umsetzung der verbandlichen Jugendarbeit erforderlich sind. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen der Jugendbildung, die Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger, Veranstaltungen, Begegnungen und weitere Angebote, die der Entwicklung und Förderung junger Menschen dienen.

    Förderfähig sind insbesondere Personalausgaben für hauptamtliche Fachkräfte sowie notwendige Sachausgaben. Hierzu zählen insbesondere Ausgaben für Fort- und Weiterbildung, Honorare, Sachkosten, Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, internationale Jugendbegegnungen, Veranstaltungen, Wettbewerbe, Ferienfreizeiten sowie notwendige Übernachtungs- und Reisekosten.

    Die Förderung erfolgt auf Antrag. Die Anträge sind jährlich bei der Verwaltung des Jugendamtes einzureichen.

    Für das Haushaltsjahr 2027 stehen für die Förderung der Jugendverbandsarbeit Haushaltsmittel in Höhe von 91.500,00 Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus Zuwendungen des Freistaates Thüringen nach der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ sowie aus Eigenmitteln des Landkreises Sonneberg.