Landkreis Sonneberg spricht sich gegen Windkraft aus


In seiner Sitzung am 10. Juni 2026 hat der Kreistag Sonneberg mit großer Mehrheit eine ablehnende Stellungnahme des Kreises zur Ausweisung der Windvorranggebiete im 2. Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen beschlossen. Demnach spricht sich der Landkreis Sonneberg gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Kreisgebiet aus.

Mit Blick auf die aktuelle Rechtslage und der alternativ drohenden baurechtlichen ‚Superprivilegierung‘ von Windenergieanlagen bei Nichterreichen der vorgeschriebenen Vorranggebiete ist die Ausweisung der Windvorranggebiete im 2. Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen 2026 im Kreisgebiet lediglich ein Kompromiss. Bei den Planungen sind folgende Bedenken zu berücksichtigen:

1. Wasserwirtschaft und Trinkwasserschutz:

Der Schutz der Grundwasserneubildungsgebiete und Trinkwasserschutzzonen (insbesondere die von W-32 tangierte TWZ III) muss absoluten Vorrang genießen. Die tiefgreifenden Fundamentierungen und die latente Gefahr der Kontamination durch Austritt von wassergefährdenden Stoffen (Getriebeöle, Hydraulikflüssigkeiten) sowie die schleichende Verschmutzung durch Mikroplastik aus Rotorblatt-Erosion stellen einen Verstoß gegen das strikte wasserrechtliche Verschlechterungsverbot dar.

2. Waldökologie und Biodiversität:

Die Errichtung der Anlagen führt zur massiven Zerschneidung des Thüringer Waldes als unzerschnittenen, störungsarmen Raum (UZSR). Die notwendigen Schwerlastzuwegungen und Kranstellflächen bewirken irreversible Habitatentwertung, induzieren ein exorbitantes Tötungs- und Vergrämungsrisiko für kollisionsgefährdete Avifauna (Schwarzstorch, Rotmilan) und Fledermäuse (Barotrauma) und sind mit der Funktion des Waldes als Kohlenstoffsenke und Biotopverbund unvereinbar.

3. Tourismusökonomie und Ästhetik:

Die im Wald geplanten Anlagen erreichen Gesamthöhen von bis zu 270 Metern. Diese brachiale visuelle Dominanz auf exponierten Kammlagen zerstört den Erholungswert der Landschaft. Die optische Industrialisierung durch Rotorbewegungen, Schattenwurf und nächtliche Befeuerung konterkariert den gesetzlich verbrieften Schutzzweck des Naturparks Thüringer Wald und führt zu einem vorhersehbaren ökonomischen Totalschaden für den regionalen, naturnahen Qualitätstourismus.

4. Erhöhtes Waldbrandrisiko:

Die Anlagen bringen systemimmanente, zusätzliche Brandlasten in das durch Dürren geschwächte Ökosystem ein. Brände in der Gondel sind für bodengebundene Feuerwehren nicht löschbar, und die Anlagen behindern den lebensrettenden Einsatz von Löschhubschraubern.

Dementsprechend wird der Landkreis Sonneberg eine ablehnende Stellungnahme zum 2. Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen abgeben.

Weitere Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen können noch bis einschließlich 20.07.2026 elektronisch an regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bis zur genannten Frist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 während der Öffnungszeiten vorgebracht werden.

Mehr dazu unter https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen.