Erinnerung an Wasserentnahmeverbot


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Sonneberg bereits seit 2022 ein per Allgemeinverfügung geregeltes Wasserentnahmeverbot. Hieran möchte die Untere Wasserbehörde im Umweltamt des Landratsamtes Sonneberg wiederholt erinnern.

Das Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen, Teichen, Seen und Flüssen - etwa zur Bewässerung von Gärten - gilt ganzjährig, ohne Ausnahme. Derzeit ist nur das Schöpfen mit Handgefäßen, nicht mit elektrischen Pumpen, unter normalen Abflussbedingungen erlaubt. Weitere behördliche Maßnahmen zum Schutz der Wasserstände sind bei anhaltender Trockenheit und weiter sinkenden Grundwasserständen möglich. 

Die Bevölkerung im Landkreis Sonneberg wird erneut daran erinnert, dass verstärkt Kontrollen seitens der Unteren Wasserbehörde durchgeführt und Verstöße gegen die Allgemeinverfügung mit Bußgeldern geahndet werden können.

Niedrigwasser in der Röthen
Niedrigwasser in der Röthen