Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auch in Deutschland ausgebrochen. Zur Früherkennung als Grundvoraussetzung für effektive Eindämmungsmaßnahmen wird auch im Landkreis Sonneberg die Untersuchung von Schwarzwild intensiviert.

  • Allgemeinverfügung

    Aus diesem Grund hat die Behörde eine Allgemeinverfügung im Kampf gegen die ASP erlassen, die bis auf weiteres gilt. Im Landkreis Sonneberg haben demnach die Jagdausübungsberechtigten jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein unverzüglich unter konkreter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg anzuzeigen. Dies muss grundsätzlich durch Angabe der GPS-Daten, behelfsweise durch genaue Beschreibung des Fundorts, erfolgen.

    Die Jagdausübungsberechtigten haben darüber hinaus bei der Kennzeichnung sowie bei der Bergung und Beseitigung der betreffenden Tierkörper nach näherer Anweisung des Veterinäramtes mitzuwirken oder die Durchführung dieser Maßnahmen zu dulden.  Das Aneignungsrecht nach dem Bundesjagdgesetz bleibt unberührt. 

  • Freiwillige Helfer dringend gesucht

    Im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist jede Unterstützung und Mithilfe notwendig. Deshalb werden freiwillige Helfer dringend gesucht. Umfangreiche Orts- und Sachkenntnisse sowie auch Möglichkeiten zur Materialbeschaffung können für unsere Behörde bei der Tierseuchenbekämpfung hilfreich sein.

    Wer sich angesprochen fühlt, meldet sich bitte so schnell wie möglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg zurück und gibt an, in welchem Bereich man Unterstützung leisten möchte. Bitte nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Formular. Bitte füllen Sie es aus oder lassen Sie uns den ausgefüllten Fragebogen zeitnah zukommen (schriftlich, per E-Mail oder Abgabe).

    Diese Abfrage erfolgt unverbindlich. Sie dient zunächst lediglich der Datenerhebung zur Koordination und Vorbereitung auf eventuell erforderliche Maßnahmen. Ihre Daten werden bei uns gespeichert und nicht weitergegeben. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Bereitschaft zur Mithilfe!

    Interessierte wenden Sie sich bitte so zeitnah wie möglich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Sonneberg (Telefon 03675/871-590, E-Mail: veterinaeramt@lkson.de). 

  • Ausbildung von Kadaver-Suchhunden gegen die Afrikanische Schweinepest

    Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) leisten speziell ausgebildete ASP-Kadaver-Suchhunde eine herausragende Arbeit. Sie sind Mensch und Technik bei der Fallwildsuche weit überlegen. Zur Förderung dieses Aspekts werden durch den Freistaat Thüringen für insgesamt 20 Hunde 500,- Euro der Ausbildungskosten je Gespann übernommen. 

    Es ist geplant, den ersten Ausbildungsdurchgang möglichst zeitnah durchzuführen.  Die Ausbildung und Prüfung der Hunde wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Schwarzwildkadaver-Suchhunde in Thüringen erfolgen. Folgende Voraussetzungen müssen die Hunde erfüllen:

    • Alter mindestens zwölf Monate
    • gute Bindung zum Hundeführer
    • ausgeprägter Gehorsam
    • geringe Wildschärfe

    Die Hundeführer müssen zudem über eine ausreichende körperliche Fitness verfügen, um in einem späteren Einsatzfall die Fallwildsuche über mehrere Stunden am Tag bewältigen zu können. Im Rahmen der Ausbildung werden dann den geeigneten Hunden und ihren Führern die Grundlagen vom Hundecollege Thüringen in mindestens sechs Ausbildungstagen vermittelt. Auch anderweitig ausgebildete Hunde können gemäß der Thüringer Prüfungsordnung geprüft werden, sofern sie geeignet sind.

    Die Ausbildungskosten, vermindert um 500,- Euro je Gespann, die das Land Thüringen übernimmt, sind dabei von dem Hundeführer selbst zu tragen.

    Derzeit werden als Honorar für geprüfte Schwarzwildkadaver-Suchhunde mehrere hundert Euro je Einsatztag in einem ASP-Gebiet in den betroffenen Bundesländern gezahlt. Ausführliche Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Thüringer Gesundheitsministeriums eingestellt.

    Interessierte Hundeführer aus dem Landkreis Sonneberg wenden sich bitte so schnell wie möglich an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg (Telefon: 03675/871-590; E-Mail: veterinaeramt@lkson.de).

  • Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch geschaffen

    In diesem Zusammenhang hat das Landratsamt Sonneberg am Behördensitz für alle Forstamtsleiter und Jagdausübungsberechtigten vorsorglich eine Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild geschaffen. Damit soll das Vergraben bzw. Zurücklassen im Wald weitgehend vermieden werden. Die kostenfreie Entsorgung der jeweiligen Aufbrüche ist an der Trichinenuntersuchungsstelle des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes am Landratsamt Sonneberg möglich.

    Das Material kann montags bis freitags zwischen 6:30 und 9:00 Uhr gemeinsam mit der Trichinenprobe abgegeben werden. Das Material soll unverpackt in die Behälter gelangen. Daher sind bitte unbedingt geeignete und lecksichere Behältnisse für den Transport zu verwenden.

    Bei kurzzeitig erhöhtem Anfall von Aufbrüchen kann die Behörde im Einzelfall entscheiden, dass für die Entsorgung der Aufbrüche am Ort ihres Anfalls ein Sammelbehälter gestellt wird. Im Übrigen kann auch die Entsorgung eigenverantwortlich und auf eigene Kosten über die Firma SecAnim GmbH, Niederlassung Elxleben, erfolgen.

    Wegen der Menge anfallenden Materials sollten Gesellschaftsjagden mit mehr als 20 Teilnehmern unter Angabe des Ortes und des Datums spätestens eine Woche vor Beginn dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sonneberg angezeigt werden. Dieses wird dann im Einzelfall entscheiden, ob eine Beseitigung über die angebotene Entsorgung oder möglichst durch sicheres Vergraben unter mindestens einem Meter Erdreich erfolgen sollte.

  • Allgemeine Informationen

    Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine für Schweine ansteckende und gefährliche Viruserkrankung, die neben direkten Tierverlusten – sowohl im Wild- als auch im Hausschweinebereich – vor allem hohe wirtschaftliche Einbußen für alle Schweinehaltungen durch Handelsrestriktionen verursacht. Die erfolgreiche Bekämpfung hängt unmittelbar davon ab, dass ein Neueintrag der Infektion in ein Gebiet sehr schnell erkannt und eine Weiterverbreitung effektiv eingedämmt wird. Die Maßnahmen zur Früherkennung müssen entsprechend intensiviert werden. 

    Neben den Jägern sind alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere auch Landwirte und Spaziergänger, aufgefordert, jedes verendet aufgefundene Wildschwein unter möglichst genauer Angabe der Fundstelle unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses wird die Untersuchung auf ASP und die unschädliche Entsorgung veranlassen. 

    Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Der wirtschaftliche Schaden einer Einschleppung dieser Tierseuche in die Tierbestände ist enorm hoch. Haus- und Wildschweine können sich infizieren. Die Erkrankung geht mit einer sehr hohen Sterblichkeitsrate bei den infizierten Tieren einher. Nahezu jedes infizierte Tier stirbt innerhalb kurzer Zeit. Die im Ausbruchsfalle von den Behörden zu ergreifenden Maßnahmen sind umfassend. Ein Impfstoff ist nicht verfügbar. In Betrieben mit einer nachgewiesenen ASP-Infektion sind alle Schweine zu töten, größere Gebiete um den Ausbruchsort sind von Sperrmaßnahmen betroffen.

    Alle Schweinehalter sind auch im Eigeninteresse aufgefordert, die Biosicherheit in den Betrieben zu erhöhen und die seuchenhygienischen Maßnahmen für den jeweiligen Betrieb zu überprüfen, einzuhalten sowie zu verschärfen. Dazu gehört eine strikte Sicherung vor unbefugtem Betreten, die Unterbindung jeglichen Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen, die Überprüfung der Desinfektionsmaßnahmen und die strenge Kontrolle des Personen- und Tiertransportfahrzeugverkehrs. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten. 

    Aufgrund der hohen Gefahrenlage sind Hygienemaßnahmen auch bei der Jagd besonders wichtig. Die Vermeidung der Kontamination von Kleidung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen beim Aufbrechen sowie die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und der Transportbehälter sind hierbei besonders hervorzuheben.

  • Merkblatt und ASP-Fibel

    Ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.
    Eine ASP-Fibel finden Sie hier.