Der Kreistag Sonneberg hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2026 mit großer Mehrheit die Schulnetzplanung des Landkreises Sonneberg für die Schuljahre 2026/27 bis 2030/31 beschlossen. Fraktionsübergreifend bekannte sich der Kreistag auf Planungsebene trotz zum Teil sinkender Schülerzahlen zum Erhalt und zur Fortführung aller Schulstandorte. Unterschreiten Klassen die gesetzlichen Vorgaben des Thüringer Schulgesetzes in Bezug auf die Mindestschülerzahlen, wird der Landkreis beim Thüringer Bildungsministerium entsprechende Ausnahmegenehmigungen beantragen. Im Ergebnis soll die vielfältige und kleinteilige Bildungslandschaft in unserem Heimatlandkreis zum Wohle der Kinder, Eltern und Kommunen weiter bestehen bleiben. Die Planung bedarf nun noch der Genehmigung des Thüringer Bildungsministeriums.
Der Landkreis Sonneberg ist als Träger aller Schulen im Kreisgebiet gesetzlich dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Schulnetzplan zu erstellen und beim Thüringer Bildungsministerium zur Genehmigung einzureichen. Die Planung hat das grundlegende Ziel, für alle Schülerinnen und Schüler ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot zu sichern. Der Schulnetzplan dient als planerische Grundlage, um auf demografische Veränderungen angemessen zu reagieren. Der Schulnetzplan hat insofern keine unmittelbare Außenwirkung und keinen Automatismus in Bezug auf im Plan empfohlene Maßnahmen.
Der Schulnetzplan des Landkreises Sonneberg für die Schuljahre 2026/27 bis 2030/31 wurde in den zurückliegenden Monaten sorgfältig auf Grundlage der aktuellen sowie der zukünftigen Schülerzahlen auf Basis der tatsächlichen Geburten durch die Kreisverwaltung und den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages Sonneberg erarbeitet. Im Vorfeld wurden die Schulstandorte gemeinsam besichtigt.
In den zuständigen Gremien des Kreistages Sonneberg – insbesondere im Bildungsausschuss – wurde die Schulnetzplanung intensiv beraten und Anpassungen vorgenommen. Im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens fanden unter anderem die Stellungnahmen der Schulleitungen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Beachtung, die sich – wie nachfolgend der Kreistag – für den Erhalt aller bisherigen Schulstandorte aussprachen.
Das für das Lehr- und Hortpersonal sowie für die Schulorganisation zuständige Staatliche Schulamt Südthüringen bewertete die Einschätzungen und Planungen des Schulträgers in seiner Stellungnahme als nachvollziehbar. Zugleich empfahl die Landesbehörde mit Blick auf die Entwicklung der Schülerzahlen jedoch die frühzeitigere Umsetzung von Schulzusammenschlüssen im Bereich der Schulstandorte Judenbach und Lichte.
Der Schulnetzplan des Landkreises Sonneberg ist im Internet unter https://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/bildung/ abrufbar.
Für den Planungszeitraum der Schuljahre 2026/27 bis 2030/31 sieht der Schulnetzplan folgende Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des Kreistages des Landkreises Sonneberg vor:
Beschluss Nr. 1: Keine Veränderungen
1. An den unten aufgeführten Schulen besteht kein Handlungsbedarf im Rahmen der Schulnetzplanung. Die folgenden Schulen bleiben wie bisher bestehen:
• Staatliche Grundschule Sonneberg-Grube
• Staatliche Grundschule Sonneberg-Oberlind
• Staatliche Grundschule „Geschwister Scholl“ Sonneberg
• Staatliche Grundschule Sonneberg-Wolkenrasen
• Staatliche Grundschule „Südschule“ Steinach
• Staatliche Grundschule Steinheid
• Staatliches regionales Förderzentrum Sonneberg
• Bürgerschule Sonneberg, Staatliche Regelschule
• Staatliche Regelschule „Cuno Hoffmeister“ Sonneberg
• Sibylle-Abel-Schule Sonneberg, Staatliche Gemeinschaftsschule
• Staatliche Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ Neuhaus am Rennweg
• Staatliche Gemeinschaftsschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Schalkau
• Staatliches Gymnasium „Hermann Pistor“ Sonneberg
• Staatliches Thüringisches Rennsteig-Gymnasium Neuhaus am Rennweg
2. Das Sanierungsprogramm der Schulgebäude ist fortzuführen. Dieses Sanierungsprogramm beziffert den Sanierungsstau an jeder Schule/jedem Schulstandort und enthält eine mittelfristige Zeitschiene zur Finanzierung mit entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung. Förderprogramme vom Bund und Land sind fortlaufend zu prüfen und konkrete Maßnahmen anzumelden.
Beschluss Nr. 2: Perspektive der Staatlichen Grundschule „Dr. Martin Luther“ Judenbach
1. Die Staatliche Grundschule „Dr. Martin Luther“ Judenbach wird in bestehenden Klassen und neu zu bildenden Klassen bei ausreichender Schülerzahl gemäß § 41 a Abs. 1 ThürSchulG fortgeführt und als eigenständige Grundschule erhalten.
2. Sollte eine Klassenbildung in Klasse 1 aufgrund zu geringer Anmeldezahlen nicht mehr möglich sein, wird der Schulbetrieb in den bestehenden Klassen fortgeführt. Sofern in den Folgejahren die Mindestschülerzahl in Klasse 1 wieder erreicht wird, wird eine Klasse gebildet. Ab dem Schuljahr, in welchem die Klassenanzahl unter zwei fällt, wird die Staatliche Grundschule „Dr. Martin Luther“ Judenbach aufgehoben. Die Schülerinnen und Schüler der bestehenden Klasse können ihre Grundschullaufbahn an der Staatlichen Grundschule Sonneberg-Grube beenden. Die Ortsteile Heinersdorf, Mönchsberg, Jagdshof, Judenbach und Neuenbau der Gemeinde Föritztal werden der Staatlichen Grundschule Sonneberg-Grube als Einzugsbereiche zugeordnet.
3. Bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl bzw. bei Unterschreitung der Mindestzügigkeit durch das Nichtzustandekommen einzelner Klassen beantragt der Landkreis Sonneberg die entsprechend erforderlichen Ausnahmegenehmigungen beim für das Schulwesen zuständigen Ministerium.
Beschluss Nr. 3: Perspektive der Staatlichen Regelschule „Lichtetal“ Lichte
1. Die Staatliche Regelschule „Lichtetal“ Lichte wird in bestehenden Klassen und neu zu bildenden Klassen bei ausreichender Schülerzahl gemäß § 41 a Abs. 2 ThürSchulG fortgeführt und als eigenständige Regelschule erhalten.
2. Sollte eine Unterrichtsabsicherung aufgrund zu geringer Klassenanzahl nicht mehr möglich sein, ist die Staatliche Regelschule „Lichtetal“ Lichte aufzuheben. Die Schülerinnen und Schüler der aufgehobenen Staatlichen Regelschule „Lichtetal‘“ Lichte können ihre Schullaufbahn an der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ Neuhaus am Rennweg beenden. Die Ortsteile Lichte und Piesau der Stadt Neuhaus am Rennweg werden als Einzugsbereiche für die Sekundarstufe der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Am Rennsteig“ Neuhaus am Rennweg zugeordnet. Für die Primarstufe gilt für diese Gebiete weiterhin der gemeinsame Schulbezirk mit der Stadt Saalfeld/Saale für die Staatliche Grundschule Schmiedefeld.
3. Bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl bzw. bei Unterschreitung der Mindestzügigkeit durch das Nichtzustandekommen einzelner Klassen beantragt der Landkreis Sonneberg die entsprechend erforderlichen Ausnahmegenehmigungen beim für das Schulwesen zuständigen Ministerium.
Beschluss Nr. 4: Perspektive der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach und der Staatlichen Grundschule Lauscha
1. Die Staatliche Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach wird zum Schuljahresbeginn 2027/2028 um die Primarstufe erweitert und ab dem 01.08.2027 in den Klassenstufen 1 bis 10 geführt. Hierfür wird die Staatliche Grundschule Lauscha aufgehoben und als Primarstufe an die Staatliche Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach angegliedert. Die Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Grundschule Lauscha setzen ihre Schullaufbahn in der Primarstufe der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach fort. Der Schulstandort der Staatlichen Grundschule Lauscha wird erhalten und als Außenstelle für die Primarstufe der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach geführt.
2. Die sich aus den Auflagen der Gefahrenverhütungsschau vom April 2026 ergebenden baulichen Maßnahmen zur Errichtung eines zweiten baulichen Rettungswegs (Anbau einer Fluchttreppe, Errichtung von Rauchschutzschotts und Schaffung von Bypass-Lösungen) sind umgehend (zum Schuljahresbeginn 2026/2027) umzusetzen.
3. Die Staatliche Gemeinschaftsschule „Nordschule“ Steinach wird darüber hinaus am Standort Steinach ertüchtigt, so dass die notwendigen Kapazitäten zur Beschulung aller Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 geschaffen werden. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel sind in die Finanzplanung ab 2028 aufzunehmen.
Beschluss Nr. 5: Fortführung der Baumaßnahmen an der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Joseph Meyer“ Neuhaus-Schierschnitz
1. Die Altbausanierung sowie die Errichtung einer Turnhalle am Standort Neuhaus-Schierschnitz wird weiter umgesetzt.
2. Bis zur Fertigstellung aller Bau- und Erweiterungsmaßnahmen am Standort Neuhaus-Schierschnitz ist der Schulstandort Schwärzdorf zu erhalten. Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Schulstandort Schwärzdorf aufgehoben.
Beschluss Nr. 6: Stärkung des Förderzentrums am Wolkenrasen als unverzichtbarer Bestandteil der Bildungslandschaft im Landkreis Sonneberg
Der Kreistag des Landkreises Sonneberg bekennt sich ausdrücklich zum Förderzentrum am Wolkenrasen – Staatliches regionales Förderzentrum Sonneberg. Diese Schule nimmt in der Schul- und Bildungslandschaft unseres Heimatlandkreises eine enorm wichtige Aufgabe wahr.
Das Förderzentrum ist für alle Schulen im Landkreis in Fragen der sonderpädagogischen Förderung bzw. inklusiven Beschulung ein wichtiger Ansprechpartner. Es ist von großer Bedeutung, dass eine inklusive Beschulung den Bedürfnissen einzelner Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Hierzu zählt eben auch die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf am Förderzentrum am Wolkenrasen.
Der Kreistag des Landkreises Sonneberg erwartet, dass die personelle Ausstattung des Förderzentrums am Wolkenrasen den tatsächlichen Bedarfen angepasst und dauerhaft gesichert wird. Eine verlässliche Unterrichtsversorgung ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die ihnen zustehende individuelle Förderung erhalten können.
