Wasserentnahmeverbot

Wasserentnahme aus Gewässern untersagt

Zum Schutz des Wasserhaushaltes wird im Landkreis Sonneberg die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten.

Durch die seit Wochen nicht ausreichenden Niederschläge und die hohen Verdunstungsraten hat der Wasserstand in hiesigen Gewässern stark abgenommen. Eine Verbesserung durch länger anhaltenden Niederschlag zeichnet sich derzeit nicht ab. Die Mindestwasserführung ist in den meisten Gewässern des Landkreises Sonneberg nicht mehr gegeben.

Zum Schutz des Wasserhaushaltes hat der Landkreis Sonneberg deshalb am 17. Juni 2022 mit sofortiger Wirkung die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen untersagt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde von der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Sonneberg erlassen.

Das Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung gilt unbefristet bis auf weiteres. Mit der Maßnahme soll eine ungeregelte und unbeschränkte Entnahme von Wasser aus den Gewässern unterbunden werden, die bei der gegenwärtigen Lage zu einer Bedrohung für die Tier- und Pflanzenwelt erwachsen könnte.

Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde. Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden geahndet.

Bereits in den Dürresommern der Jahre 2018 bis 2020 hatte der Landkreis Sonneberg die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt. Dieses Verbot konnte nach Erholung der Pegelstände im Herbst jeweils wieder aufgehoben werden.