Landrat und Beigeordnete
Landrat
N.N.
Der Landrat ist neben dem Kreistag das zweite Organ des Landkreises Sonneberg. Der Landrat leitet die Kreisverwaltung und ist gesetzlicher Vertreter sowie Repräsentant des Landkreises nach außen. Der Landrat vollzieht die Beschlüsse des Kreistages und seiner Ausschüsse. Er hat den Kreistag über alle wichtigen, den Landkreis und seine Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten. Er gehört dem Kreistag als stimmberechtigtes Mitglied an. Als Leiter des Landratsamtes ist er für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben, für den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation sowie die Geschäfte der Kreisverwaltung in eigener Verantwortung. Der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises für eine Dauer von sechs Jahren gewählt.
Der ursprünglich für die Legislatur vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2024 gewählte Landrat Hans-Peter Schmitz wurde im Zuge einer langwierigen Erkrankung mit Wirkung vom 1. März 2023 vom Thüringer Landesverwaltungsamt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Dies macht eine Neuwahl des Landrates des Landkreises Sonneberg notwendig. Bis zum Dienstantritt eines neu gewählten Landrates übernimmt der hauptamtliche Beigeordnete die Amtsgeschäfte des Landrates amtierend.
Feste Sprechzeiten des Landrates und des Hauptamtlichen Beigeordneten gibt es nicht. Gesprächstermine sind jederzeit nach Vereinbarung möglich:
Landratsamt Sonneberg
Büro des Landrates
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon: 03675/871-203
Fax: 03675/871-324
E-Mail: landrat@lkson.de