Der Landkreis Sonneberg wird auf der gesamten Liegenschaft des ehemaligen Krankenhauses Neuhaus am Rennweg keine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge einrichten. Das hat Landrat Robert Sesselmann im Ergebnis einer Optionsprüfung zur weiteren Erfüllung der kreislichen Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung entschieden.
Die fundierte Prüfung verschiedener Varianten dieser Aufgabenerfüllung ist notwendig, weil derzeit die Rahmenbedingungen der Flüchtlingsunterbringung in Thüringen wesentlichen Veränderungen unterliegen. Unter anderem novelliert der Freistaat Thüringen aktuell die Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüKEVO). Nach derzeitigem Stand des Entwurfs zur Änderungsverordnung würde die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen zur Flüchtlingsunterbringung eine grundlegende Veränderung erfahren, insbesondere bei der Erstattung der Kosten für notwendige Bewachungsleistungen. Dies hat gegebenenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Kreisfinanzen.
Ausgerichtet an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterzieht der Landkreis Sonneberg deshalb seine bisherige Strategie der Flüchtlingsunterbringung einer kritischen Prüfung und analysiert dabei ergebnisoffen verschiedene Optionen.
Das Prüfschema setzte in Stufe eins bei den kreiseigenen Liegenschaften an. Deshalb wurde unter anderem ergebnisoffen die Nutzung der leerstehenden ehemaligen Polyklinik auf dem Gelände des ehemaligen Krankenhauses in Neuhaus am Rennweg erörtert, welches Eigentum der kreiseigenen Medinos Immobilien GmbH ist. Der nachvollziehbare Unmut der Bevölkerung unserer Rennsteigregion sowie die nachteilige räumliche Entfernung zur Kreisverwaltung, zur Polizeiinspektion Sonneberg, zu Beratungsstellen und anderen Einrichtungen waren Teil des diesbezüglichen Abwägungsprozesses. Im Ergebnis dessen wird die Option einer eventuellen Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Polyklinik Neuhaus am Rennweg vom Kreis nicht weiterverfolgt.
Stufe zwei der Optionsprüfung betraf die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in kommunalen Wohnungen bzw. Liegenschaften der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder ihrer kommunalen Wohnungsgesellschaften. Hierzu hatte Landrat Robert Sesselmann die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden am Nachmittag des 27. August 2026 zu einer Beratung ins Landratsamt Sonneberg eingeladen. Im Ergebnis dieser Beratung sind die diesbezüglichen Optionen als gering einzuschätzen.
In Stufe drei wird nun die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in privaten Wohnungen geprüft. Abhängig vom Ergebnis dieser Prüfstufe erörtert die Kreisverwaltung fortfolgend die Frage, ob die Weiternutzung der drei bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge im ehemaligen Sternradio und in der ehemaligen Pension Häfner in Sonneberg sowie in Neuhaus-Schierschnitz wirtschaftlich sinnvoll ist.
Infoveranstaltung in Neuhaus am Rennweg am Abend
Landrat Robert Sesselmann wird die Bürger unserer Rennsteigregion gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Melanie Berger am Abend des 27. August 2026 um 18:30 Uhr im Bürgerbüro der Landtagsabgeordneten in Neuhaus am Rennweg umfassend persönlich zum Thema informieren und klarmachen, dass die Option Neuhaus am Rennweg vom Tisch ist.
Zu seinem Fernbleiben von der Bürgerversammlung der Stadt Neuhaus am Rennweg am Abend des 25. August 2026 erklärt Landrat Robert Sesselmann: „Entgegen aller protokollarischer Gepflogenheiten und unter Missachtung üblicher Ladungsfristen hat mich Bürgermeister Uwe Scheler kurzfristig ohne vorherige Terminabstimmung zu seiner Bürgerversammlung eingeladen. Dies geschah seinerseits im Wissen der von mir lange zuvor ausgesprochenen Einladung zur Bürgermeisterberatung im Landratsamt in Sachen der Flüchtlingsunterbringung. Die Bürgerversammlung in Neuhaus am Rennweg war daher verfrüht angesetzt und sollte vor allem dazu dienen, mich als Landrat vorzuführen. Ich bitte die Bürger unserer Rennsteigregion deshalb um Verständnis, dass ich zur Bürgerversammlung nicht erschienen bin. Gerne stehe ich ihnen heute Abend im Bürgerbüro von Melanie Berger persönlich Rede und Antwort.“
Forderungen des Landrates zur Flüchtlingspolitik
„Leider müssen unsere Bürger und die kommunale Familie vor Ort die negativen Konsequenzen der fehlgeleiteten und in Teilen rechtswidrigen Asylpolitik tragen, die mindestens seit 2015 in Deutschland gemacht wird. Von Bund und Ländern fordere ich mehr Anstrengungen zur effektiven Bekämpfung der illegalen Migration, eine dauerhaft vollumfängliche Erstattung der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung gegenüber den Kommunen im Sinne des Konnexitätsprinzips und mehr Unterstützung für die kommunalen Ausländerbehörden zur effektiveren Abschiebung ausreisepflichtiger Personen. Die Etablierung einer zentralen Ausländerbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt kann dabei nur ein Anfang sein. Auch braucht es mehr Rückführungsflüge und die Zulassung bzw. Organisation von Rückführungen auch per Bahn und Bus. Generell fordere ich die konsequente rechtskonforme Anwendung des deutschen Asylrechts ohne politisch motiviertes Wegsehen. Wer ohne gültige Passdokumente nach Deutschland kommt, muss gemäß Aufenthaltsgesetz zurückgewiesen werden. Nur so bekämpfen wir die illegale Migration und entlasten unsere Sozialsysteme im Sinne der eigenen Bürger“, fordert Landrat Robert Sesselmann abschließend.
