Parkerleichterungen für Schwerbehinderte erhalten
Leistungsbeschreibung
Für schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen u. a. in Form eines personengebundenen EU-einheitlichen Parkausweises gewährt werden. Parkausweise bieten diverse Parksonderrechte, zum Beispiel das kostenfreie Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen.
Spezielle Hinweise für Kreis SonnebergAntrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (orange) für schwerbehinderte Menschen.pdf
Verfahrensablauf
- Antrag bei der Behörde online oder nach Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail
- Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt die Parkerleichterung
- Erhalt eines Parkausweises zur Auslage im Fahrzeug
Voraussetzungen
Für den blauen Parkausweis:
- Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen „aG“ ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
- Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
- Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Für den orangen Parkausweis:
- Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
- einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- oder Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
- einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
- gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- oder Sie sind schwerbehindert, und an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- oder Sie sind schwerbehindert mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Für den weißen Parkausweis:
- Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
- Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
- Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind in jeder Kommune unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Die zuständigen Behörden stellen auch eigene Anträge zur Verfügung.