Inbetriebnahme von nicht genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlagen zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Nicht genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die kein Genehmigungsverfahren im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchlaufen müssen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Bei Bedarf kommt die zuständige Behörde für Rückfragen auf Sie zu
Voraussetzungen
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin in Betrieb nehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllte Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage einreichen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Was sollte ich noch wissen?
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Kurztext
- Nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlagen zum Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin - Anzeige zur Inbetriebnahme Entgegennahme
- Inbetriebnahme einer nicht genehmigungsbedürftigen ortsfesten Anlage ist der zuständigen Behörde anzuzeigen
- Anzeige ist vor Inbetriebnahme einzureichen
- Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig, wenn sie kein Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durchlaufen müssen
- zuständig: zuständige Behörde
Urheber
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Typisierung
3Status Bibliothekseintrag
5Status Katalogeintrag
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