Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.
Verfahrensablauf
- Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
- Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
- Sie nehmen Einwendungen entgegen.
Voraussetzungen
- Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
- Gegebenenfalls der UVP-Bericht
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Sie legen die Unterlagen für einen Monat öffentlich aus.
Geltungsdauer: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Antrag, Unterlagen sowie UVP-Bericht im Rahmen von Genehmigungsverfahren des BImSchG Veröffentlichung
- Aktuelle Mitteilungen (zum Beispiel öffentliche Bekanntmachung)
- Kurzinformation (zum Beispiel für kurze Verfahrensbeschreibung und Link zum kommunalen Internetauftritt)
- Einzelne Dokumente können wahlweise für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
3Status Bibliothekseintrag
5Status Katalogeintrag
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