Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Genehmigung von genehmigungsbedürftigen Anlagen und gegebenenfalls die Durchführung einer UVP-Prüfung für Anlagen, die im Anhang 1 Spalte c der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben „V“ genannten Anlagen, sind die Immissionsschutzbehörden. Für Anlagen, die im Anhang 1 Spalte c der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben „G“ genannten Anlagen aufgeführt sind, ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zuständig.

Zuständige Abteilungen

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