Wechsel des Betreibers einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln möchten, müssen Sie dies vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

    Die Anzeigepflicht gilt in der Regel für alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.

    Bei aggregierten Feuerungsanlagen müssen Sie die geplante Inbetriebnahme anzeigen, wenn die kombinierte Feuerungswärmeleistung mehr als 1 MW und weniger als 50 MW beträgt.

    Die von Ihnen mitgeteilten Angaben trägt die für Sie zuständige Behörde anschließend in ein Anlagenregister ein, das öffentlich zugänglich ist.

  • Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
    • Nach Eingang der Anzeige und der vollständigen Unterlagen aktualisiert die zuständige Behörde die Angaben zu Ihrer Anlage im Anlagenregister.
  • Voraussetzungen

    Sie möchten den Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage wechseln.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Vollständige schriftliche oder elektronische Anzeige

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Betreiberwechsel ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Frist für die Bearbeitung.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegen.

  • Kurztext

    • Mittelgroße Feuerungs, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage - Anzeige eines Betreiberwechsels Entgegennahme
    • Geplanter Wechsel des Betreibers einer Anlage ist vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen
    • Anzeige muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, erfolgen
    • Zuständige Behörde prüft Anzeige und aktualisiert die Angaben zur Anlage im öffentlich zugänglichen Anlagenregister
    • zuständig: zuständige Immissionsschutzbehörde
  • Urheber

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    5
  • Status Katalogeintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Immissionsschutzbehörde beziehungsweise dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende