Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung für den Transport von Tieren sowohl durch die Kfz-Behörde als auch von den zuständigen Veterinärämtern. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder bei Zucht- und Nutztieren die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen.

    Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

  • Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, werden diese sowie das Straßenfahrzeug von der zuständigen Stelle geprüft. Bei Einhaltung aller erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie ihre Zulassung.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie gewerblich Tiertransporte mit einer Dauer über 8 Stunden durchführen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn die Zulassung der eingesetzten Transportmittel gemäß EU-Tierschutztransportverordnung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution
    • Angaben über das Transportmittel
    • Fahrzeugschein
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels (oder DEKRA usw.)
    • TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems (oder DEKRA usw.)
    • Datennachweis des Navigationssystems
    • Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertretung bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
    • Ggf. bisheriger Zulassungsnachweis
    • Ausweisdokument
    • Bitte erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie dürfen das Transportmittel erst nach Erhalt der Zulassung einsetzen.

  • Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

  • Kurztext

    • Straßentransportmittel für lange Beförderungen von Tieren Zulassung
    • Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren müssen zugelassen werden
    • Die Transportmittel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Navigationssysteme
    • Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
  • Urheber

    Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    5

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.

Zuständige Abteilungen