Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Verfahrensablauf

    Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:

    • über Ihre Person:
      • Vor- und Familienname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Anschriften
      • Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
    • über die Waffe:
      • bei Schusswaffen:
        • Anzahl und Art
        • Kaliber
        • Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz
        • gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
      • bei sonstigen Waffen:
        • Anzahl und Art
    • über die Munition:
      • Anzahl und Art
      • Kaliber
      • gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen
  • Voraussetzungen

    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren

  • Kurztext

    • Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat durch Personen aus der Bundesrepublik Deutschland Erteilung
    • Für Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz
    • Für Munition
    • zuständig: die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt)
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde (Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende