Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Änderungen bei störfallrelevanten Betriebsbereiche übermitteln


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde.

Zuständige Abteilungen