Gurtanlegepflicht und Helmtragepflicht - Ausnahmegenehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden können im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO erteilen.
Diese Rechtsgrundlage ermöglicht das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen von einer Reihe von Vorschriften und Verboten, z.B. einer Gurtanlege- und Schutzhelmpflicht nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO.Verfahrensablauf
- Buchen Sie einen Online-Termin oder Terminbuchung vor Ort oder per E-Mail bei Ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
- Unterlagen vor Ort vorlegen, übersenden oder hochladen
- Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann Ihren Antrag.
- Nach Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Erteilung der Ausnahmegenehmigung von der Gurttragepflicht oder Helmtragepflicht.
Voraussetzungen
Bei einer Ausnahmegenehmigung sind die mit dem Verbot - von dem die Ausnahme erteilt werden soll - verfolgten öffentlichen Belange unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen die besonderen Interessen des Antragstellers abzuwägen. Dem hohen Schutzinteresse vor schweren und schwersten Unfallfolgen, dem die Helm- und Gurtpflicht dienen, muss ein entsprechend hoch zu bewertendes Interesse, aus gesundheitlichen Gründen gerade ohne Gurt bzw. Schutzhelm zu fahren, gegenüber zu stellen sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht
1.) Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
2.) Antrag mit Begründung bzw. folgenden Angaben:
- Umfang der Fahrleistungen,
- regelmäßig benutzte Strecke,
- Art und Stärke des benutzten Motorrades,
- ob der Antragsteller auf die Benutzung des Motorrades
angewiesen ist,
- ob andere Verkehrsmittel, z.B. ÖPNV benutzt werden können.
Antrag auf Befreiung von der Gurtanlegepflicht
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für das Verfahren berechnen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind je nach Leistungsumfang der Behörde variabel.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welches Antragsverfahren, welche Antragsformulare oder Online-Dienste für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.