Außerschulische Jugendbildung: Förderung

  • Leistungsbeschreibung

    Außerschulische Jugendbildung bezeichnet Bildungsangebote, die sich außerhalb von Schule, Ausbildung oder Studium an junge Menschen richten. Sie sollen junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung unterstützen und sie dazu befähigen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten sowie Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

    Außerschulische Jugendbildung eröffnet jungen Menschen Räume für persönliche Erfahrungen, Beteiligung und Mitgestaltung. Sie greift ihre Interessen und Lebenswelten auf und vermittelt Kompetenzen, die für ein demokratisches, respektvolles und solidarisches Zusammenleben von Bedeutung sind.

    Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung werden durch die öffentlichen Träger gefördert. Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der jeweiligen Maßnahme gewährt.

    Öffentliche Träger der Jugendhilfe fördern außerschulische Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst, ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Außerschulische Jugendbildung unterstützt Bildungsprozesse und fördert die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen durch den Erwerb sozialer Kompetenzen.

    Die Förderung wird auf Antrag in Form finanzieller Zuwendungen an den Träger der Maßnahme gewährt.


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