Unterhaltszahlung

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  • Leistungsbeschreibung

    Unterhalt bezeichnet eine Leistung, die eine Person einer anderen Person erbringt, um deren erforderlichen Lebensbedarf zu sichern.

    Generell sind Kindesunterhalt und Unterhalt für Ehegatten beziehungsweise das andere Elternteil zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt
    Für Kinder besteht seitens der Eltern generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen und dem Alter des Kindes richtet.

    Unterhalt für das andere Elternteil oder Ehegatten
    In Abhängigkeit davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren, bestehen unterschiedliche Ansprüche:

    • Betreuungsunterhalt
      Betreuungsunterhalt kann unabhängig einer Eheschließung verlangt werden, wenn ein Elternteil nach der Trennung die Betreuung für das gemeinsame Kind übernehmen muss und deshalb keiner oder nur einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
       
    • Trennungsunterhalt
      Trennungsunterhalt ist der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen für die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Trennung abzufedern und den in der Ehe geprägten Lebensstandard möglichst zu sichern.
       
    • Nachehelicher Unterhalt
      Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt unter bestimmten Voraussetzungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.
    Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Unterhalt bezeichnet die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen. Der Unterhalt soll gewährleisten, dass der Lebensstandard, der vor der Ehescheidung bestanden hat, aufrechterhalten werden kann.

    Generell sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zu unterscheiden.

    Kindesunterhalt für Minderjährige
    Für Kinder besteht generell Unterhaltspflicht. Derjenige, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflichten durch die tägliche Fürsorge und Erziehung. Von der anderen Seite müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, deren Höhe sich nach dem Einkommen richtet.

    Unterhalt für Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
    Antragsvoraussetzungen: allgemeine Schulausbildung oder Berufsausbildung bzw. Studium
    Beide Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet.

  • Anträge / Formulare