Gewerbliches Sammeln von Pilzen und Pflanzen (Kräuter, Rinde, Blätter, Wurzeln, Samen, Beeren etc.)


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadt.
 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende