Spielhallenerlaubnis beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende