Schaustellung von Personen - Erlaubnis

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An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende