Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten


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Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde

Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende