Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Halter müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (Fahrzeugschein oder -brief) unverzüglich melden und Ersatz beantragen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende