Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

  • Leistungsbeschreibung

    • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
    • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
       
  • Verfahrensablauf

    Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

  • Voraussetzungen

    Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde.

Zuständige Abteilungen