Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage, die zum Betriebsbereich gehört oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, errichten, betreiben oder ändern?
Dann benötigen Sie eine Genehmigung, wenn die Auswirkungen störfallrelevant sind.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung Ihrer vorangegangenen Meldung über eine störfallrelevante Errichtung oder Änderung fest, dass Ihr Vorhaben störfallrechtliche Auswirkungen hat?
Dann benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung.
Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Errichtung oder Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgeht oder andere immissionsrechtliche Voraussetzungen nicht mehr gewährleistet sind.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Typisierung
Status Bibliothekseintrag
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau I. Brzoska
- Herr F. Greiner-Adam
- Herr J. KöhlerAmtsleiter / Ansprechpartner für Hochwasserschutz/Starkregenereignisse
- Herr P. Schönbach
- Frau G. WoltersAnsprechpartnerin für Bodenschutz und Chemikalienrecht