Betreuerregistratur

  • Leistungsbeschreibung

    Alle ehrenamtlichen und Berufsbetreuer müssen sich in der Stammbehörde (Betreuungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg) registrieren lassen. Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Antrag auf Registrierung
    • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
    • Auskunft nach § 882b ZPO
    • Erklärung ob ein Insolvenz-,Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
    • Erklärung zum zeitlichen Gesamtumfang  und der Organisationsstruktur (bei Berufs- oder Vereinsbetreuern)
    • Nachweise über Abschluss Sachkundelehrgänge
    • Nachweis über den Ausbildungsstand
    • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

    Zusätzlich wird ein Eignungsgespräch innerhalb der Behörde durchgeführt.


An wen muss ich mich wenden?

Betreuungsbehörde des Landratsamtes Sonneberg

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende