Abfallentsorgung: Sperrmüll

  • Leistungsbeschreibung

    Was ist Sperrmüll?

    Sperrmüll ist der Abfall, der auf Grund seiner Größe oder seines Gewichtes nicht in die Restmülltonne passt und somit gesondert entsorgt wird.


    Die Erfassung:

    • Die Sperrmüllsammlungen sind ausschließlich für in Privathaushalten anfallende Abfälle bestimmt. Diese Leistungen werden aus der personengebundenen Grundgebühr der Abfallentsorgungsgebühren finanziert.
    • Das Grundstück auf dem der Sperrmüll anfällt, muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.
    • Der Sperrmüll wird nach Anmeldung bis zu 2 x jährlich haushaltsnah im Zeitraum März bis November vor dem Grundstück abgeholt.
    • Alternativ kann der Sperrmüll nach Anmeldung auch direkt auf der Müllumladestation in Sonneberg-Köppelsdorf in Eigenregie angeliefert werden.


    Gewerbe:

    Gewerbetreibende sind nicht berechtigt, die Leistungen der Sperrmüllabfuhr in Anspruch zu nehmen, da sie keine Grundgebühr entrichten müssen. Daher müssen Institutionen, Betriebe oder Bildungseinrichtungen und Gewerbe den bei ihnen anfallenden Sperrmüll in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten einer Entsorgung zuführen.

    Bei der Sperrmüllsammlung werden ausschließlich sperrige Gegenstände aus dem Haushalt mitgenommen!
    Haushaltsauflösungen dürfen nicht über die Sperrmüllabfuhr abgewickelt werden!


    Was gehört zum Sperrmüll? 

    Zum Sperrmüll zählen große bewegliche Einrichtungsgegenstände und Gebrauchsgegenstände, die Sie

    a) bei einem Umzug mitnehmen würden und

    b) die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen bzw. diesen beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten, wie

    • Möbel und Einrichtungsgegenstände: Tisch, Stuhl, Kommode, Schreibtisch, Sessel, Couch, Schrank, Bettgestell, Lattenrost, Regal, Spiegel
    • Gartenmöbel
    • Matratzen, Federbetten, Steppdecken, Kissen, Teppiche, Auslegeware, Fußbodenbelag
    • sperriges Spielzeug
    • Ranzen, Koffer (ohne Inhalt)
    • Blumenkästen
    • Jalousie / Rollo
    • 1 Tür und maximal 3 Fenster
    • Regentonnen bis 500 Liter aus Kunststoff
    • Komposter aus Kunststoff

    Nicht zum Sperrmüll gehören: 

    • Tapetenreste
    • Altkleider, Altschuhe
    • Abfälle aus Um- und Ausbaumaßnahmen wie Bauholz, Bretter, Balken, Paneele, Parkett, Laminat, Bauschutt, Sanitärkeramik
    • Erdaushub, Steine, Ziegel, Dachrinnen
    • Wand- und Deckenverkleidungen aus Styropor und Holz
    • Fahrzeugteile wie Motoren, Anhänger, Batterien, Fahrzeugsitze, Autoreifen
    • Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
    • Baumstämme
    • Teichfolien und Teichwannen, Tierställe, Garten- und Gewächshäuser, Abdeckfolien
    • Gartenzäune
    • Sonderabfälle wie Lacke, Farben, Teerfässer, Altöl, Leuchtstoffröhren
    • Pappe, Papier und Kartonagen
    • Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcken und Kartons verpackt
    • Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Geschirr und kompostierbare Abfälle


    Schneller und flexibler: Die Sperrmüllsammlung – das neue Abholsystem „auf Abruf“

    Entweder Sperrmüll abholen lassen…

    Jeder Privathaushalt im Landkreis, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, kann in den Monaten März bis November bis zu 2 x im Jahr das kostenlose Abholen des Sperrmülls anfordern. Zu beachten ist, dass in den Monaten Dezember bis Februar keine Sperrmüllentsorgung auf Abruf erfolgt. 

    Beginn der Sperrmüllabfuhr: März
    Anmeldung möglich ab: Februar
    Anmeldeschluss: 27. Oktober 

    Die Anmeldung erfolgt mit einer der sich im Abfuhrterminheft befindlichen Sperrmüllbestellkarten oder über unser Online-Bestellformular. Eine PDF-Version der Bestellkarte zum Ausdrucken befindet sich ebenfalls im Downloadbereich. Nach Eingang und Prüfung der Anmeldung im Amt für Abfallwirtschaft dauert es maximal 4 Wochen bis der Sperrmüll abgeholt wird. Sie werden vom beauftragten Entsorgungsunternehmen Firma REMONDIS schriftlich benachrichtigt, wann Sie Ihren Sperrmüll bereitstellen müssen.

    Das Amt für Abfallwirtschaft vergibt keine Entsorgungstermine und kann auch keine Auskünfte zur Terminvergabe geben!

    Mieter in Großwohnanlagen setzen sich bezüglich der Sperrmüllentsorgung bitte mit den Grundstückseigentümern (Wohnungsbaugesellschaften bzw. –genossenschaften oder privaten Großvermietern) in Verbindung.


    …oder direkt anliefern

    Alternativ zum Abruf kann der Sperrmüll ab 02.01.2019 auch direkt auf der Müllumladestation in Sonneberg-Köppelsdorf angeliefert werden. Bitte beachten Sie: Auch hier erfolgt die Anmeldung mit einer der sich im Abfuhrterminheft befindlichen Sperrmüllbestellkarten oder über unser Online-Bestellformular.

    Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich!

    Nach Eingang der Sperrmüllbestellung im Amt für Abfallwirtschaft wird Ihnen ein Auftragsbegleitschein ausgestellt, welcher bei Anlieferung auf der Müllumladestation dem Personal vorzulegen ist. Diesen erhalten Sie entweder persönlich im Amt für Abfallwirtschaft oder er wird Ihnen zugeschickt.

    Wichtig: Ohne Auftragsbegleitschein ist eine kostenlose Anlieferung von Sperrmüll auf der Müllumladestation nicht möglich.

    Mengenbegrenzung: Jeder Privathaushalt darf die Sperrmüllabfuhr/inkl. Selbstanlieferung nur 2 x im Jahr in Anspruch nehmen. Pro Person dürfen maximal 4 Kubikmeter angemeldet/angeliefert werden.

    Wer also zweimal im Jahr Sperrmüll anmelden möchte, meldet maximal 2 x 2 m³ pro Person an oder liefert diesen auf der Müllumladestation an.

    Darüber hinausgehende Mengen, z.B. Totalentrümpelungen, Haushaltsauflösungen usw. sind gebührenpflichtig.

    Die Einzelstücke sollen nicht schwerer als 70 kg und länger als 2 m sein, damit sie von den Müllwerkern problemlos in das Entsorgungsfahrzeug eingeladen werden können.

    Die Anmeldung erfolgt durch den Grundstückseigentümer. Mieter und Hausverwalter benötigen eine schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers. Ein Formular der Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.

    Kassenzeichen und Unterschrift nicht vergessen

    Das Kassenzeichen finden die Grundstückseigentümer auf dem jährlichen Müllgebührenbescheid. Mieter bzw. Bevollmächtigte erfragen das Kassenzeichen beim Grundstückseigentümer.

    Nutzen Sie für die Sperrmüllbereitstellung die gewöhnlichen Standplätze der Restmülltonnen.

    Weicht der Bereitstellungsort von der Grundstücksadresse ab (z.B. bei Sackgassen, nicht anfahrbaren Grundstücken o.ä.), geben Sie bitte ganz genau an, wo die Bereitstellung erfolgt.


    Die Bereitstellung:

    Wie erfolgt die Abholung?

    • Zum vereinbarten Abfuhrtermin stellen Sie Ihren Sperrmüll erst am Abend vor der Abfuhr bzw. am Abfuhrtag bis 6 Uhr gut sichtbar und leicht erreichbar am Grundstück bereit. Sie müssen zur Abholtermin nicht anwesend sein.
    • Trennen Sie Möbelholz und Restsperrmüll. Achten Sie bitte darauf, dass kein fremder Sperrmüll dazugelegt wird.
    • Es wird nur die angemeldete Menge Sperrmüll mitgenommen.
    • Die Bereitstellung hat so zu erfolgen, dass keine Verkehrsbehinderungen entstehen.
    • Nach der Abfuhr der Sperrmüllgegenstände müssen eventuelle Verschmutzungen vom Antragsteller gereinigt und Gegenstände, die nicht mitgenommen wurden, zurückgenommen werden.
    • Haushaltsauflösungen dürfen nicht über die Sperrmüllabfuhr abgewickelt werden!

    Übrigens: Alles, was in einem Sack, Karton oder ähnlichem passt, ist auch klein genug für die Restmülltonne und somit kein Sperrmüll!

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg

Sachbearbeiter für Abfallgebühren, Sperrmüllbestellungen, An-, Um- und Abmeldungen, Abholung / Tausch von Abfallbehältern im Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Sonneberg:

Für den Bereich Stadt Sonneberg (Bettelhecken, Innenstadt, Köppelsdorf, Malmerz, Mürschnitz, Neufang, oberes Stadtgebiet, Oberlind, Steinbach, Unterlind, Wehd, Wolkenrasen):
Frau Heuberg (Telefon 03675/871-209; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Gemeinde Frankenblick, Stadt Schalkau, Stadt Sonneberg (Blechhammer, Eschenthal, Friedrichsthal, Georgshütte, Haselbach, Hasenthal, Hüttengrund, Schneidemühle, Spechtsbrunn, Vorwerk):
Frau Zitzmann-Reutelsterz (Telefon 03675/871-439; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Gemeinde Föritztal, Stadt Sonneberg (Hönbach), Wohnungsbaugesellschaften:
Frau Boos (Telefon 03675/871-420; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Für den Bereich Stadt Neuhaus am Rennweg, Stadt Lauscha, Stadt Steinach, Gemeinde Goldisthal:
Frau Dietze (Telefon 03675/871-323; E-Mail: abfallamt@lkson.de)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende