Abfallentsorgung: Grünabfall

  • Leistungsbeschreibung

    Was gehört zum Grünabfall?
    Grünabfälle sind unbehandelte pflanzliche Abfälle bestehend aus:

    • Grünschnitt
    • Laub
    • Hecken-, Baum- und Strauchschnitt

    Speise- und Nahrungsmittelreste, Küchenabfälle, Abbruch- und Bauabfälle sowie Dung und Einstreu von Kleintieren sind keine Grünabfälle und dürfen nicht angeliefert werden! Auch die Anlieferung von Baumstümpfen und Wurzelstöcken ist nicht gestattet. Diese werden auf Anfrage von privaten Dienstleistern verwertet.  

    Grünabfälle gewerblicher Herkunft sowie aus der Pflege von privaten Waldgrundstücken sind in Verantwortung des Erzeugers auf eigene Rechnung einer zugelassen Verwertung zuzuführen.

    Die Erfassung:

    Die Erfassung der Grünabfälle im Landkreis Sonneberg erfolgt im Bringsystem an den Grünabfallannahmestellen und Verwertungsanlagen. Die Anlieferung von Grünabfällen aus privaten Haushaltungen ist kostenfrei.