Abfallentsorgung: Elektrogeräte

  • Leistungsbeschreibung

    Die Erfassung:

    Wie bei der Sperrmüllsammlung werden jetzt auch ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Haushaltsschrott aus privaten Haushalten nach Anmeldung 2 x jährlich kostenlos eingesammelt. Ausgenommen von der Sammlung bleiben weiterhin die Nachtspeicherheizgeräte . Die Einsammlung erfolgt durch die Firma VISTA electronic GmbH, Am Lindenbach 21, 96515 Sonneberg und erfolgt im Zeitraum März bis November.

    Dazu brauchen Sie nur die Bestellkarte aus diesem Abfuhrterminheft auszufüllen und an die Firma VISTA electronic GmbH abzusenden. Sie bekommen anschließend direkt von der Firma Ihren persönlichen Entsorgungstermin mitgeteilt und innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Anmeldung werden Ihre ausgedienten Elektrogeräte sowie der Haushaltsschrott abgeholt. 

    Die Anmeldung erfolgt über ein Bestellformular. Dieses können Sie dann per Post oder Fax an die Firma Vista electronic schicken:
    Formular Elektronik- und Haushaltsschrottbestellung auf Abruf.pdf

    Wichtig: Prüfen Sie vor dem Absenden, ob die Karte komplett ausgefüllt ist und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

    Was ist zu beachten:

    Legen Sie Ihren Elektronik- und Haushaltsschrott erst am Abend vor der Abfuhr bzw. am Abfuhrtag bis 6 Uhr gut sichtbar und leicht erreichbar am Grundstück bereit.

    Hinweis: Alle Elektrogeräte (Groß- und Kleingeräte) können auch kostenlos auf den Wertstoffhöfen in den Gemeinden (außer Stadtbauhof Sonneberg-Hönbach) zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden.

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, die alten Geräte direkt bei der Firma VISTA electronic GmbH im Gewerbegebiet Sonneberg-Malmerz und auf dem Zentralen Wertstoffhof der Müllumladestation in Sonneberg-Köppelsdorf zurückzugeben. Ebenfalls sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern (darunter fallen auch Onlinehändler) verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahme darf dabei nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft werden. Weiterhin müssen die Vertreiber beim Kauf eines neuen Elektrogerätes auch das Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich vom Kunden zurücknehmen. Z.B. beim Kauf einer neuen Waschmaschine muss die alte Waschmaschine vom Vertreiber angenommen werden.

    Was gibt es bei der Rückgabe noch zu beachten?

    Neuerungen gibt es bei Akku- und Batteriebetriebenen Geräten. Besitzer von solchen Geräten müssen Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht vom Gerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem trennen und einer gesonderten Entsorgung zuführen. Die Altbatterien und Akkumulatoren können an allen Verkaufsstellen von Batterien, am Schadstoffmobil, bei der Firma VISTA electronic GmbH oder auf der Müllumladestation kostenfrei abgegeben werden. 

    Alte Nachtspeicherheizgeräte enthalten Asbest und vielfach Chrom-VI-Verbindungen. Deshalb dürfen die Nachtspeicherheizgeräte auch nur von Fachfirmen abgebaut und verpackt werden. Dies ist Voraussetzung für die kostenfreie Rückgabe der Geräte. Die Nachtspeicherheizgeräte sind von den Sperrmüllsammlungen ausgeschlossen. Sie dürfen ausschließlich in ordnungsgemäß verpacktem Zustand bei der Firma VISTA electronic GmbH abgegeben werden!

  • Anträge / Formulare