Hochwasser / Hochwasserschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Hochwasserschutz geht jeden an. In den Gebieten, in denen Hochwasser auftreten kann, sollten alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Ernstfall zu tun ist.

    Was kann getan werden?

    Informieren
    • Informieren über die eigene Gefährdung, z.B. anhand von Hochwassergefahrenkarten
    • Rundfunk, Fernsehen (Wetter-/ Unwetterwarnungen)
    • MDR-Videotext (Tafeln 535, 536)
    • Mobil-App „meine Pegel“ und „meine Umwelt“
    Reagieren
    • betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen (z.B. konstruktive Maßnahmen zum Fernhalten von Oberflächenwasser vom Gebäude wie Anrampungen und Geländeverwallungen, Vermeidung ebenerdiger Gebäudeöffnungen, Erhöhung von Kellerlichtschachtoberkanten, Einbau druckwasserdichter Türen und Fenster)
    • betrieblicher und privater Hochwasserschutz im Ereignisfall (z. B. Beräumung von Kellerräumen, Sicherung von Öltanks, Abdichten von Fenstern und Türen gegen Wassereintritt, Abdichten von Entwässerungseinrichtungen gegen Rückstau)
    • Eigenschutz im Ereignisfall beachten: es besteht die Gefahr des Ertrinkens beim Aufenthalt an ausufernden Gewässern und innerhalb gefluteter Gebäude (z.B. lassen sich nach innen öffnende Türen gefluteter Räume ab gewissen Einstauhöhen nicht mehr öffnen – insbesondere in Kellerräumen besteht die Gefahr des Ertrinkens!). Zusätzlich besteht die Gefahr von Stromschlägen beim Betreten von gefluteten Räumen.
    • weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Beräumung des Erdgeschosses, Evakuierung)
    • Beachten von Hinweisen der Einsatzkräfte (z. B. bei Evakuierungen)
    • Unterstützung der Einsatzkräfte und Nachbarschaftshilfe
  • Teaser

    Wenn Sie sich über Hochwasserschutz informieren möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.


An wen muss ich mich wenden?

Hochwasserwarn- und -meldedienst:
Hochwasser-Nachrichtenzentrale (HNZ) des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena:
  • Datensammlung, -bearbeitung und -weiterleitung, Herausgabe von Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen mit Darstellung im Internet.
  • zentrale Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte, betroffene Städte und Gemeinden:
    Information der Bevölkerung
Gefahrenabwehr (Wasserwehr):
Durch Hochwasser gefährdete Städte und Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten.
 
Abwehr von überörtlichen Gefahren (Katastrophenschutz):
Landkreise und kreisfreie Städte nach Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende