Tierschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Tierschutz aus der Verantwortung des Menschen bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres. Es geht dabei vor allem um die artgerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

    Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

    Die Amtstierärzte führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen in Nutztierhaltungen, Schlachtbetrieben sowie weiteren nach Tierschutzrecht genehmigungspflichtigen Tierhaltungen, Einrichtungen und Betrieben durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen gegenüber jeglichen Tieren nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

  • Anträge / Formulare