Gegendarstellung zum Beitrag von Freies Wort vom 9. Oktober 2026


Am 9. Oktober 2026 veröffentlichte Freies Wort den Beitrag „Thüringen schiebt mehr ab – Sonneberg nicht“. Aus Sicht des Landkreises Sonneberg gibt dieser Beitrag die komplexe Sachlage unvollständig wieder. Deshalb gibt der Kreis hierzu folgende Gegendarstellung ab:

Die Ausländerbehörde des Landkreises Sonneberg hat im laufenden Jahr 2026 insbesondere in Relation zur geringen Anzahl ausreisepflichtiger Personen im Kreis eine hohe Zahl aufenthaltsbeendender Maßnahmen vollzogen:

Übersicht Vollzug Ausreise 2026, 2025 und 2024 des Landkreises Sonneberg

Zeitraum

Freiwillige Ausreisen

Abschiebungen

Dublin-Überstellungen

Gesamtzahl vollzogener aufenthaltsbeendender Maßnahmen

Januar – Oktober 2026

28

5

0

32

Januar – Dezember 2025

23

6

1

30

Januar – Dezember 2024

26

7

3

36

Die Ausländerbehörde des Landkreises Sonneberg (ABH) hat alle ausreisepflichtigen Personen im Kreis bei dem für die Organisation der Abschiebungen zuständigen Freistaat Thüringen für eine Abschiebung angemeldet.

Entsprechend kam es vom 01.01.2026 bis zum 27.07.2026 zu 18 Rückführungsmaßnahmen, welche insgesamt zehn Personen betroffen haben. Bei fünf Personen konnte die Maßnahme erfolgreich vollzogen werden – zum Teil auch in Amtshilfe für andere Landkreise. Bei einer Person waren dabei fünf Versuche notwendig. Zum 27.07.2026 hatte der Landkreis Sonneberg nur noch 35 ausreisepflichtige Personen.

Der Vollzug von Abschiebungen hängt maßgeblich von zahlreichen Einzelfaktoren ab, welche die kommunalen ABH nicht beeinflussen können. Dies sind insbesondere die Organisation der von der ABH angemeldeten Abschiebungen durch den zuständigen Freistaat Thüringen, die Anwesenheit bzw. Auffindbarkeit und der Gesundheitszustand der Ausreisepflichtigen, die zur Verfügungstellung notwendiger Passdokumente durch übergeordnete Behörden oder auch das Zustandekommen von Rückführungsflügen.

Gerade weil Abschiebungen aufgrund von der ABH nicht beeinflussbaren Faktoren oft scheitern, setzt der Landkreis Sonneberg vor allem auf die freiwillige Ausreise. So reisten allein im Jahr 2026 mit Unterstützung der Kreisverwaltung 28 ausreisepflichtige Personen freiwillig aus.

Die langwierige und extrem schwierige Beschaffung von Ersatzdokumenten aus dem jeweiligen Herkunftsland ist seit langem eine enorme Belastung für die kommunalen Ausländerbehörden und ein großes Hemmnis für effektive Abschiebungen. Landrat Robert Sesselmann war deshalb im Juni persönlich in der syrischen Botschaft in Berlin, um entsprechende Dokumente zu erhalten und damit die Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern nach Syrien zu beschleunigen. Zudem hat der Landrat die Thüringer Migrationsministerin angeschrieben und eindringlich auf die Problematik der Passbeschaffung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen hingewiesen. Die Bündelung dieser Aufgabe beim Bund und der Zentralen Ausländerbehörde zum 1. Oktober 2026 im Landesverwaltungsamt ist insofern zu begrüßen.

Ergänzend verweisen wir auf folgendes:

Die Übersicht der Abschiebezahlen, die dem Beitrag von Freies Wort zugrunde liegt, vergleicht die Anzahl vollzogener Abschiebeverfahren der Ausländerbehörden der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte. Dieser Vergleich ist pauschal und undifferenziert, denn es fehlt einerseits die Angabe der Anzahl ausreisepflichtiger Personen je Gebietskörperschaft, um die Anzahl vollzogener Abschiebeverfahren in Relation setzen zu können. Zum anderen wird auch die Komplexität und Schwere der Einzelfälle der jeweiligen Abschiebeverfahren in den Gebietskörperschaften nicht betrachtet. So sind Abschiebungen/Rückführungen in EU-Länder im Sinne von so genannten „Dublin-Verfahren“ durch die kommunalen Ausländerbehörden deutlich einfacher zu vollziehen, als Abschiebungen in Nicht-EU-Länder, wie sie der Landkreis Sonneberg zum Großteil zu bewältigen hat. Als kleinster Landkreis Thüringens muss der Landkreis Sonneberg gemäß dem Thüringer Verteilschlüssel weniger Asylbewerber aufnehmen, als größere Gebietskörperschaften. Demzufolge ist nicht zuletzt auch die Anzahl ausreisepflichtiger Asylbewerber geringer, was zwangsläufig auch zu einer geringeren Anzahl aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch die ABH führt.

Abschließend erklärt Landrat Robert Sesselmann zur Sache: „Durch strukturelle und personelle Maßnahmen haben wir die Arbeit unserer Ausländerbehörde verbessert. Am 9. Juni 2026 war ich zudem persönlich in der syrischen Botschaft in Berlin, um die Ausstellung von notwendigen Dokumenten als große rechtliche Hürde für beschleunigte Abschiebeverfahren vorzubringen. Leider müssen die kommunalen Ausländerbehörden die Konsequenzen einer fehlgeleiteten und in Teilen rechtswidrigen Asylpolitik tragen. Von Bund und Ländern fordere ich mehr Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden zur effektiveren Abschiebung ausreisepflichtiger Personen. Dazu gehört zum Beispiel Hilfe, um notwendige Passdokumente schneller zur Verfügung zu stellen, sowie eine spürbare Erhöhung der personellen Kapazitäten in der Zentralen Ausländerbehörde des Landes. Auch braucht es mehr Rückführungsflüge und die Zulassung bzw. Organisation von Rückführungen auch per Bahn und Bus. Generell fordere ich die konsequente rechtskonforme Anwendung des deutschen Asylrechts ohne politisch motiviertes Wegsehen. Wer ohne gültige Passdokumente nach Deutschland kommt, muss gemäß Aufenthaltsgesetz zurückgewiesen werden. Nur so bekämpfen wir die illegale Migration und Entlasten unsere Sozialsysteme im Sinne der eigenen Bürger.“