Am 3. Juni 2026 stellte die BILD-Redaktion Erfurt eine Anfrage zu Abschiebungen an das Landratsamt Sonneberg. Diese Anfrage wurde durch die Kreisverwaltung am 5. Juni 2026 fristgerecht wie folgt beantwortet:
Von: Pressestelle
Gesendet: Freitag, 5. Juni 2026 12:10
An: BILD
Betreff: Beantwortung Ihrer Anfrage Abschiebungen
1. Wie viele Abschiebungen wurden im Jahr 2025 über die Ausländerbehörde des Landkreises Sonneberg tatsächlich vollzogen, wie viele wurden storniert?
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 6 Personen abgeschoben. Bei ca. 20 Personen musste die Rückführungsmaßnahme storniert werden.
2. Was sind die Gründe für das Scheitern?
Ein Hauptgrund, warum Abschiebungen scheitern, ist die Abwesenheit der Personen. Diese halten sich nicht in der ihnen zugewiesenen Unterkunft auf und können bei einer entsprechenden Maßnahme nicht angetroffen werden. Nicht wenige Personen tauchen für einen längeren Zeitraum unter und sind nicht auffindbar. Ebenfalls kommt es nicht selten vor, dass Abschiebungen aus gesundheitlichen Gründen der betreffenden Personen nicht durchgeführt werden können.
3. Wie viele Ausreisepflichtige hatte der Landkreis Sonneberg jeweils an den Stichtagen 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2025?
Ausreisepflichtige zum Stichtag 31.12.2024: 58 ausreisepflichtige Personen
Ausreisepflichtige zum Stichtag 31.12.2025: 40 ausreisepflichtige Personen
4. Wie oft hat der Kreis Sonneberg die neue Landes-Abschiebehaft im Jahr 2025 genutzt?
Die Thüringer Abschiebehafteinrichtung Arnstadt wurde im August 2025 in Betrieb genommen und in den verbleibenden Monaten des Jahres 2025 durch den Landkreis Sonneberg nicht in Anspruch genommen.
5. Wie viele freiwillige Ausreisen gab es im Kreis Sonneberg 2025?
Im Jahr 2025 reisten im Landkreis Sonneberg 23 Personen freiwillig aus.
6. Wie viele Asylanträge gab es 2025 im Kreis Sonneberg?
Ein förmlicher Asylantrag kann nicht direkt im Landratsamt Sonneberg oder in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung gestellt werden, sondern muss immer persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereicht werden. Eine Statistik über die Asylanträge wird im Landratsamt Sonneberg nicht geführt, so dass hierzu keine Auskunft gegeben werden kann.
7. Wie viele Asylklagen gab es 2025 im Kreis Sonneberg?
Klagen gegen Asylbescheide des BAMF erfolgen beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht. Auch hierzu wird beim Landratsamt Sonneberg aufgrund nicht gegebener Zuständigkeit keine Statistik geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Sonneberg
Ausgehend davon veröffentlichte BILD am 19. Juni 2026 den Beitrag „Einziger AfD-Landrat versagt bei Abschiebungen“. Aus Sicht des Landkreises Sonneberg gibt dieser Beitrag falsche Zahlen wieder und ist darüber hinaus unvollständig und einseitig. Deshalb gibt der Kreis hierzu folgende Gegendarstellung ab:
Verwendung falscher Zahlen
Aus der oben genannten Beantwortung der Presseanfrage vom Landratsamt Sonneberg an BILD vom 5. Juni 2026 geht hervor, dass im Jahr 2025 von 26 Personen, die abgeschoben werden sollten, 6 Personen abgeschoben wurden und bei 20 die Abschiebung fehlgeschlagen ist. Daraus ergibt sich bei der zugrunde gelegten Betrachtung der Abschiebeversuche eine Quote gescheiterter Abschiebungen von rund 77 Prozent für den Landkreis Sonneberg.
Abweichend von der Beantwortung der Presseanfrage vom 5. Juni 2026 geht BILD im Beitrag für den Landkreis Sonneberg hingegen von einer Gesamtzahl von 40 eingeleiteten Abschiebeverfahren (Abschiebeversuche) im Kreis im Jahr 2025 aus, was zu einer nicht den Tatsachen entsprechenden Quote gescheiterter Abschiebungen von 85 Prozent für den Landkreis Sonneberg führt. Die Angaben sind insofern falsch und führen zu einer fehlerhaften Darstellung zu Lasten des Landkreises Sonneberg.
Landrat Robert Sesselmann hat die BILD-Redaktion deshalb mit Schreiben vom 22. Juni 2026 aufgefordert, bis spätestens 24. Juni 2026, 12.00 Uhr eine entsprechende Richtigstellung zu veröffentlichen. Rechtliche Schritte behält sich der Landkreis vor.
Zu den im Beitrag dargestellten statistischen Daten sei weiterhin angemerkt, dass die Summe der in der Tabelle angegebenen Gesamtzahl der eingeleiteten Abschiebeverfahren in Thüringen 1.792 beträgt. Im Text des Beitrags werden jedoch 1.812 Gesamtverfahren angegeben. Die Differenz von 20 Fällen wirft unweigerlich weitere Fragen zur Methodik und Datengrundlage des Beitrags auf.
Beitrag vergleicht pauschal
Der Beitrag vergleicht undifferenziert die eingeleiteten, die vollzogenen, die (in Folge) gescheiterten Abschiebeverfahren und die sich daraus ergebende Prozentquote der gescheiterten Abschiebeverfahren nach Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens. Dies ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Denn die Komplexität und Schwere der Einzelfälle der jeweiligen Abschiebeverfahren in den Gebietskörperschaften wird in Gänze nicht betrachtet. So sind Abschiebungen/Rückführungen in EU-Länder im Sinne von so genannten „Dublin-Verfahren“ durch die kommunalen Ausländerbehörden deutlich einfacher zu vollziehen, als Abschiebungen in Nicht-EU-Länder, wie sie der Landkreis Sonneberg zum Großteil zu bewältigen hat.
Auch hängt der Vollzug von Abschiebungen maßgeblich von einer Reihe von ebenfalls im Beitrag nicht betrachteten Einzelfaktoren ab, welche die kommunalen Ausländerbehörden nicht beeinflussen können. Dies sind insbesondere die Auffindbarkeit und der Gesundheitszustand der Ausreisepflichtigen, die zur Verfügungstellung notwendiger Passdokumente durch übergeordnete Behörden oder auch das Zustandekommen von Rückführungsflügen. Ein pauschaler Vergleich dieser Einzelfälle ist objektiv nicht möglich.
Freiwillige Ausreisen werden ausgeblendet
Das Instrument der Ausländerbehörden der freiwilligen Ausreisen wird im Beitrag vollkommen ausgeblendet. Eben weil Abschiebungen aufgrund behördlich nicht beeinflussbarer Faktoren landesweit oft scheitern, setzt der Landkreis Sonneberg vor allem auf die freiwillige Ausreise. So reisten allein im Jahr 2025 mit Unterstützung der Kreisverwaltung 23 ausreisepflichtige Personen freiwillig aus dem Landkreis Sonneberg aus, so dass es zum Stichtag des 31. Dezember 2025 im Kreis nur noch 40 ausreisepflichtige Personen gab. Im Ergebnis wird die Erfolgsquote des Landkreises Sonneberg beim effektiveren Instrument der freiwilligen Ausreise im Beitrag nicht erwähnt.
Spekulative Annahme des Aufenthaltsortes
Im Beitrag heißt es: „Mit Stand 1. Januar 2026 lebten in Sesselmanns Mini-Landkreis immer noch 40 Flüchtlinge, die sich längst nicht mehr in Deutschland aufhalten dürften.“ Dass die betreffenden 40 ausreisepflichtigen Personen noch immer im Landkreis Sonneberg leb(t)en, ist eine spekulative Annahme. Ein Hauptgrund, warum die Abschiebungen dieser ausreisepflichtigen Personen scheiterten, war deren Abwesenheit. Nicht wenige von ihnen waren schlichtweg nicht auffindbar bzw. untergetaucht. Ob sie sich noch im Kreis bzw. in Deutschland aufhalten, oder ob sie sich ins Ausland abgesetzt haben, ist offen.
Forderungen von Landrat Robert Sesselmann
„Durch strukturelle und personelle Maßnahmen haben wir die Arbeit unserer Ausländerbehörde verbessert. Am 9. Juni 2026 war ich zudem persönlich in der syrischen Botschaft in Berlin, um die Ausstellung von notwendigen Dokumenten als große rechtliche Hürde für beschleunigte Abschiebeverfahren voranzubringen. Leider müssen die kommunalen Ausländerbehörden die Konsequenzen der fehlgeleiteten und in Teilen rechtswidrigen Asylpolitik tragen, die mindestens seit 2015 in Deutschland gemacht wird. Von Bund und Ländern fordere ich mehr Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden zur effektiveren Abschiebung ausreisepflichtiger Personen. Dazu gehört zum Beispiel Hilfe, um notwendige Passdokumente schneller zur Verfügung zu stellen, sowie eine spürbare Erhöhung der personellen Kapazitäten in der Zentralen Ausländerbehörde des Landes. Auch braucht es mehr Rückführungsflüge und die Zulassung bzw. Organisation von Rückführungen auch per Bahn und Bus. Generell fordere ich die konsequente rechtskonforme Anwendung des deutschen Asylrechts ohne politisch motiviertes Wegsehen. Wer ohne gültige Passdokumente nach Deutschland kommt, muss gemäß Aufenthaltsgesetz zurückgewiesen werden. Nur so bekämpfen wir die illegale Migration und Entlasten unsere Sozialsysteme im Sinne der eigenen Bürger“, fordert Landrat Robert Sesselmann.
