Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen


Am 25.03.2026 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Gesamtplan) beschlossen und mit weiteren zweckdienlichen Unterlagen zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen freigegeben.

Der räumliche Geltungsbereich des „2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen“ umfasst das gesamte Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen bestehend aus den Landkreisen Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen trifft Festlegungen zu den Themen Raumstruktur (Raumstrukturelle Gliederung und Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen), Siedlungsstruktur (Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe sowie Großflächiger Einzelhandel), Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich u.a. Vorranggebiete Windenergie und Soziale Infrastruktur), und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung sowie Tourismus und Erholung).

Die Planungsziele des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, u.a. an das Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 angepasst. Danach ist mit dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß der Zielfestlegung 5.2.7 LEP 2025 das regionale Teilflächenzwischenziel für den Freistaat Thüringen umzusetzen und 6.899 Hektar (1,7 Prozent der Planungsregionsfläche) bis 31.12.2027 als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung), der Umweltbericht zum Regionalplan (inklusive Anhänge) sowie die nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen werden

vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026

auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen veröffentlicht und stehen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung unter

https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen.

Zudem liegen die o.g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zur Einsichtnahme durch jedermann bei der

Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Haus 3, Raum 1.39/1.40 

zu den nachgenannten Öffnungszeiten (außer an Feiertagen) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 0361/53331-5301.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen als leicht zu erreichende analoge Zugangsmöglichkeit im angegebenen Zeitraum auch unter anderem im Landratsamt Sonneberg zu den angegebenen Dienstzeiten (außer an Feiertagen) zur Einsichtnahme ausgelegt:

Landratsamt des Landkreises Sonneberg
Bauverwaltungsamt, 5. Etage, Raum 508
Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg 

Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist die Vereinbarung von Terminen montags und mittwochs jeweils im Zeitraum 14:00 Uhr – 16:00 Uhr möglich unter Telefon 03675/871-360 (Herr Uhlemann).

Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung und Umweltbericht inklusive Anhänge) sollen im Zeitraum 

vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 

elektronisch übermittelt werden an regionalplan2026-suedwest@tlvwa.thueringen.de.

Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 während der oben genannten Öffnungszeiten oder in den oben genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden.

Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, lässt sich aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren nicht ableiten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Südwestthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Südwestthüringen nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.