Übung zur Fallwildsuche am 23. April 2026

Afrikanische Schweinepest: Vorbereitung bleibt entscheidend


Fallwildsuchhundgespann in Aktion
Fallwildsuchhund "Nelly" in Aktion

Die Vorbereitung auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt weiterhin ein zentrales Thema für Behörden, Land- und Forstwirtschaft. Die Tierseuche breitet sich nach wie vor aus und stellt eine ernsthafte Bedrohung für Wild- und Hausschweinebestände dar. In Deutschland sind inzwischen neben den ursprünglich betroffenen Bundesländern Brandenburg und Sachsen auch Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betroffen.

Vor diesem Hintergrund wurden in unserem Landkreis erneut erfolgreiche Maßnahmen zur Seuchenprävention durchgeführt. So konnte wiederholt eine Kadaversuche durch das Forstamt Neuhaus und das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg mit der speziell ausgebildeten Kadaversuchhündin „Nelly“ und ihrem Hundeführer erfolgreich abgeschlossen werden. Auf einer Fläche von 37 Hektar erfüllte die Hündin am 23. April 2026 ihre Aufgabe vollständig und zuverlässig.

Die Vorteile des Einsatzes eines Kadaversuchhundes lagen klar auf der Hand: Im Vergleich zur klassischen Menschenkette arbeitete die Hündin deutlich effizienter, schneller und zielgerichteter. Neben der praktischen Suche wurde auch der Umgang mit GPS-Geräten sowie die lückenlose Trackingaufzeichnung erneut trainiert und gefestigt.

Das zügige Auffinden und Bergen von verendetem Schwarzwild ist ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Nur so kann eine weitere Verbreitung des Virus effektiv eingedämmt werden. Eine konsequente Bekämpfung trägt maßgeblich dazu bei, erhebliches Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.

Umso besorgniserregender ist es, dass auch in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal Schlachtabfälle illegal in der Natur in unserem Landkreis entsorgt wurden. Solche Handlungen sind nicht nur gesetzeswidrig, sondern stellen ein erhebliches Risiko für die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen dar. Da unsachgemäße Entsorgung gravierende Folgen haben kann, gilt auch ein striktes Verfütterungsverbot für Speiseabfälle.

Dr. Bianca Milas, Amtsleiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landratsamtes Sonneberg, appelliert daher eindringlich an die Bevölkerung: „Entsorgen sie Speiseabfälle ausschließlich in dafür vorgesehene verschlossene Behälter. Jeder Verstoß kann schwerwiegende Konsequenzen für die Tiergesundheit und die Landwirtschaft haben.“

Tierkörper, Schlachtabfälle und andere tierische Nebenprodukte sind zur Abholung bei der Firma SecAnim anzumelden. Diese ist telefonisch unter 036201/661-10 oder elektronisch über die SecAnim-App erreichbar.

Zudem bitten die zuständigen Stellen um Hinweise zu möglichen Verursachern der illegalen Entsorgung. Jede Information kann helfen, weitere Risiken zu vermeiden und die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg
Telefon: 03675/871-590
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de

Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten ist die Rufbereitschaft der Veterinärbehörde über die Rettungsleitstelle Suhl (112) erreichbar. 

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