Beantragung der Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche

  • Leistungsbeschreibung

    Jede Aufgrabung in öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Geh- und Radwegen bedarf der Zustimmung des zuständigen Straßenbaulastträgers und muss bei diesem vorab beantragt werden. Denn jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Deshalb ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.

    Für öffentliche Straßen, Wegen, Plätze, Geh- und Radwege in Trägerschaft des Landkreises Sonneberg wenden Sie sich bitte an unser zuständiges Hoch- und Tiefbauamt.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende