Artenschutz: Meldepflicht geschützter Arten


An wen muss ich mich wenden?

Die Meldungen sind an die zuständigen unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu richten. Die unteren Naturschutzbehörden beraten in Fragen der Kennzeichnung von Tieren und können Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften erteilen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende