Fleischgewinnung: Zulassung


An wen muss ich mich wenden?

Für die Zulassung schlachtender Betriebe ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.

Die Zulassung von Betrieben, die Fleisch von Gehegewild in einer Menge von nicht mehr als 5 Tonnen pro Woche gewinnen, obliegt den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende