Fischerprüfung Zulassung beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
Spezielle Hinweise für - Kreis Sonneberg
Termine für die Fischerprüfung 2026Im Landkreis Sonneberg werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten.
Unsere nächsten Fischerprüfungen sind für folgende Termine geplant:
- Donnerstag, den 21.05.2026 - 16:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
- Donnerstag, den 26.11.2026 - 16:00 Uhr im Landratsamt Sonneberg
Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung ist ein Nachweis, dass der Antragsteller an einem Online-Kurs oder einem Präsenzlehrgang von mind. 30 Stunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilgenommen hat.
Die Fischerprüfung kann ab dem vollendeten 10. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung, der als pdf-Datei unter Anträge / Formulare heruntergeladen werden kann, ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin mit dem Nachweis über einen abgeschlossen Fischereilehrgang an das
Landratsamt Sonneberg
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Bahnhofstraße 66
96515 Sonnebergoder online an jagdundfischereibehoerde@lkson.de einzureichen.
Verfahrensablauf
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular laut ThürFischAVO
- Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Anträge / Formulare
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Einige Behörden stellen Anträge und Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Was sollte ich noch wissen?