Fischereierlaubnisscheine erteilen - Auskunft


An wen muss ich mich wenden?

  • Wenden Sie sich an die zuständige untere Fischereibehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Fischereiberechtigte oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende