Fischereierlaubnisscheine erteilen


An wen muss ich mich wenden?

  • Für die Festsetzung und Beschränkung von Erlaubnisscheinen: die zuständige untere Fischereibehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  • Für die Ausgabe von Erlaubnisscheinen: Fischereiberechtigte oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende