Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Änderung an der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage umsetzen möchten, ist dies der zuständigen Behörde anzuzeigen, bevor mit der Änderung begonnen wird.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihre Anzeige und entscheidet, ob Ihr Vorhaben eine Genehmigung erfordert und/-oder welche Unterlagen Sie gegebenenfalls nachreichen müssen. Dies gilt auch für störfallrelevante Änderungen oder wenn Sie beabsichtigen, den Betrieb einzustellen.
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Typisierung
Status Bibliothekseintrag
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise und kreisfreie Städte.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau I. Brzoska
- Herr F. Greiner-Adam
- Herr J. KöhlerAmtsleiter / Ansprechpartner für Hochwasserschutz/Starkregenereignisse
- Herr P. Schönbach
- Frau G. WoltersAnsprechpartnerin für Bodenschutz und Chemikalienrecht