2.32.3 Sachbereich untere Gewerbebehörde
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Anzeige der beabsichtigten Tätigkeit in einem anderen EU oder EWR-Staat an das Vermittlerregister Entgegennahme
- Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen
- Bewachungsgewerbe (Ladendetektive, Kontrollgänge im öff. Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis beantragen, um als Immobiliardarlehensvermittler tätig zu werden
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Frist für das Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Gaststättenbetrieb anzeigen
- Gaststättenbetrieb, Vergnügungsstätte Sperrzeit - Ausnahmegenehmigung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe ummelden
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gewerbetreibende Zuverlässigkeit bei überwachungsbedürftigem Gewerbe überprüfen
- Ladenöffnungszeiten
- Pfandleihgewerbe Erlaubnis beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen
- Schaustellung von Personen - Erlaubnis
- Schornsteinfeger
- Sperrzeit - Spielhallen
- Spielgeräte aufstellen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Verkaufsoffene Sonntage
- Verkaufsveranstaltungen Genehmigung beantragen
- Versteigerergewerbe Erlaubnis beantragen
- Wanderlager- Anzeige
Anmerkungen
Die örtliche Aufteilung der Leistungen der Gewerbebehörde ist wie folgt:
- Frau Ehrsam: zuständig für Kreisgebiet ausgenommen der Stadt Sonneberg
- Frau Köhler: zuständig für Gebiet der Stadt Sonneberg
Frau Fischer ist vornehmliche Ansprechpartnerin für die Leistungen Ladenöffnungszeit, Verkaufsoffene Sonntage und Schornsteinfeger das gesamte Kreisgebiet betreffend.