2.32.3 Sachbereich untere Gewerbebehörde

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

 

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Die örtliche Aufteilung der Leistungen der Gewerbebehörde ist wie folgt:

  • Frau Ehrsam: zuständig für Kreisgebiet ausgenommen der Stadt Sonneberg
  • Frau Köhler: zuständig für Gebiet der Stadt Sonneberg

Frau Fischer ist vornehmliche Ansprechpartnerin für die Leistungen Ladenöffnungszeit, Verkaufsoffene Sonntage und Schornsteinfeger das gesamte Kreisgebiet betreffend.