Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Familie ist dort,
wo Menschen in unterschiedlichsten Formen
über mehrere Generationen füreinander sorgen.


Der Landkreis Sonneberg setzt seit 2019 das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) um und hat sich damit zur Aufgabe gemacht, Familien stärker zu unterstützen und die soziale Infrastruktur zu stärken. Gefördert wird es vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Für die planerische und fachlich-inhaltliche Umsetzung des LSZ wurde eine interne Steuerungsgruppe und ein Planungsbeirat mit Vertretern unterschiedlicher Zielgruppen gegründet.
Um die Bedarfe unserer Familien herauszustellen, fand Ende 2019 eine Familienbefragung im Landkreis Sonneberg statt. Die Sozialstudie war Grundlage für den ersten integrierten Sozialplan im Rahmen des Programms. Ihre Auswertung ist für alle Interessierten hier abrufbar.
Der integrierte Sozialplan für den Landkreis Sonneberg 2021 - 2025 steht hier zur Verfügung.
Im Rahmen des LSZ werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort eingehen und einen Bezug zu den folgenden Handlungsfeldern des LSZ aufweisen:
- HF 2.2: Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Sorgearbeit
- HF 2.3: Bildung im familiären Umfeld
- HF 2.4: Beratung, Unterstützung und Information
- HF 2.5: Wohnumfeld und Lebensqualität
- HF 2.6: Dialog der Generationen
Jährlich bis zum 31.07. können für das Folgejahr Fördermittelanträge an das
Landratsamt Sonneberg
Projektstelle: "LSZ"
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
für Projekte bzw. Maßnahmen gestellt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinnützige Träger und Vereine
- Verbände der Wohlfahrtspflege
- Kirchliche Träger
- Kreisangehörige Städte und Gemeinden
Informationen zur Bezuschussung von Mikroprojekten:
Familien vor Ort stärker unterstützen – das ist Aufgabe des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Hierbei ist Familie überall dort, wo Menschen in unterschiedlichsten Formen über mehrere Generationen füreinander sorgen. Über das LSZ können Mikroprojekte mit einer Bezuschussung von bis zu 500,00 Euro im laufenden Jahr gefördert werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Anträge werden mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn an das
Landratsamt Sonneberg
Projektstelle: „LSZ“
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
gestellt und durch einen Planungsbeirat bewilligt.
Gefördert werden Mikroprojekte, die einen Bezug zu den folgenden Handlungsfeldern des LSZ aufweisen:
- HF 2.2: Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Sorgearbeit
- HF 2.3: Bildung im familiären Umfeld
- HF 2.4: Beratung, Unterstützung und Information
- HF 2.5: Wohnumfeld und Lebensqualität
- HF 2.6: Dialog der Generationen
Detaillierte Zuwendungsvoraussetzung sowie Hinweise zum Antragsverfahren regelt die Förderrichtlinie des Landkreises Sonneberg zur Umsetzung des Landesprogrammes „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“.
Weitere Informationen zum Landesprogramm, Best Practice Beispiele sowie ein Publizitätsleitfaden finden sich unter folgenden Links:
https://www.lsz-thueringen.de/
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/solidarisches-zusammenleben-der-generationen
Konkrete Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter:
- E-Mail: lsz@lkson.de
- Telefon 03675 / 871-318 und 03675 / 871-489
Alle Vordrucke sind im Downloadbereich abrufbar.