Stipendium für Medizinstudenten: 500,- Euro monatlicher Zuschuss

Dem Landkreis Sonneberg ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ein wichtiges Anliegen. Deshalb hat der Landkreis auf Beschluss des Kreistages Sonneberg bereits im Jahr 2024 ein Stipendiatenprogramm für angehende Ärzte aufgelegt. Ziel ist es, dem Haus- und Fachärztemangel entgegenzuwirken und Medizinernachwuchs in die Region zu holen bzw. im Kreis zu halten.
Dem Arbeitsauftrag des Kreistages zur Erarbeitung einer entsprechenden Verwaltungsrichtlinie aus der Kreistagssitzung am 29. November 2023 kam die Verwaltung nach. Der Entwurf der Richtlinie wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowie im Kreisausschuss beraten und empfohlen, so dass dieser in der Kreistagssitzung am 24. April 2024 beschlossen werden konnte. Fortführend hat der Kreistag Sonneberg in seiner Sitzung am 25. Februar 2026 einstimmig die Erhöhung des Medizinstipendiums von monatlich 300,- Euro auf 500,- Euro beschlossen.
Die Richtlinie des Landkreises Sonneberg über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin sieht vor, dass pro Jahr bis zu zwei Stipendien vergeben werden. Das Stipendium wird grundsätzlich als nicht zurückzahlbarer Zuschuss monatlich in Höhe von nunmehr 500 Euro ausgereicht, beginnend ab dem ersten Studienjahr bis zum Bestehen des Dritten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung, längstens jedoch für die Dauer von fünf Jahren bzw. 60 Monaten.
Der Zuschuss ist im Wesentlichen an die Verpflichtungen der Stipendiaten geknüpft, nach erfolgreichem Abschluss ihrer ärztlichen Ausbildung innerhalb von sechs Monaten eine Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner zu beginnen. Weitere Bedingungen sind, im Rahmen der Facharztausbildung den Teil der hausärztlichen Versorgung in einer Hausarztpraxis im Landkreis zu absolvieren sowie nach erfolgreichem Abschluss der Facharztausbildung eine Hausarztpraxis im Landkreis zu übernehmen oder zu gründen und diese Tätigkeit mindestens drei Jahre auszuüben bzw. mindestens fünf Jahre, sofern im Rahmen der Facharztausbildung keine Möglichkeit bestand, diese im Landkreis Sonneberg zum Teil zu erbringen. Alternativ kann - sofern vakant - auch eine Tätigkeit im Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg aufgenommen und entsprechend lang ausgeübt werden.
Um ein Stipendium können sich Studenten beim Landkreis Sonneberg bewerben, die an einer deutschen Universität für ein Studium der Fachrichtung Humanmedizin eingeschrieben sind oder an einer anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt, die uneingeschränkt in Deutschland leben und hier als Arzt arbeiten dürfen.
Die Prüfung der eingehenden Bewerbungen erfolgt durch ein Auswahlgremium, welches dem Landrat dann entsprechende Vorschläge zur Vergabe der Stipendien unterbreitet. Die endgültige Entscheidung der Gewährung eines Stipendiums trifft der Landrat im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Stipendium ist beim Landkreis Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 zu beantragen. Der Antrag hat bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres, in dem die Förderung beginnen soll, schriftlich zu erfolgen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Formloses Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben, ggf. Empfehlungsschreiben
- Kopie Personalausweis
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im Original
- Zeugnis über die Hochschulreife im Original oder beglaubigte Kopie
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- bei ausländischen Bewerbern zusätzlich: Nachweis des Beherrschens der Deutschen Sprache mindestens B2 Niveau sowie Aufenthaltstitel.