Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums oder den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllen, dieses Ziel aber in einem angemessenen Zeitraum erreichen können.

    Bei der Entscheidung über die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis kann die Ausländerbehörde zu folgenden Punkten Stellungnahmen der Hochschule oder sonstiger zur Aus- oder Weiterbildung zugelassenen Einrichtungen einholen und berücksichtigen:

    • Studienvoraussetzungen
    • Studienverlauf
    • Studienabschluss
    • sonstige akademische Belange

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist erneut befristet.

    Wenn Sie jünger als 18 sind, müssen die sorgeberechtigten Personen Ihrem weiteren Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen hat.

    Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.

  • Welche Gebühren fallen an?

    In bestimmten Fällen sind Gebührenermäßigungen oder -befreiungen möglich.

    Gebühr: 96,00 €
    Vorkasse: Nein
    Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für volljährige Antragstellende

    Gebühr: 48,00 €
    Vorkasse: Nein
    Bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten für minderjährige Antragstellende

    Gebühr: 93,00 €
    Vorkasse: Nein
    Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für volljährige Antragstellende

    Gebühr: 46,50 €
    Vorkasse: Nein
    Bei einem weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten für minderjährige Antragstellende

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie sollten die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte Ihr Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Antragsfrist: 6-8 Wochen

    Die Aufenthaltserlaubnis wird mindestens um ein Jahr, maximal um 2 Jahre verlängert. Wenn Sie an einem unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen wie dem ERASMUS+-Programm der Europäischen Union teilnehmen oder wenn für Sie eine Vereinbarung zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, wird die Aufenthaltserlaubnis um mindestens 2 Jahre verlängert. Dauert Ihr Studium weniger als 2 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis um die Dauer des Studiums verlängert.

    Geltungsdauer: 1-2 Jahre

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
  • Was sollte ich noch wissen?

    • Sie haben keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
    • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben richtig und vollständig sind, damit Ihr Antrag ohne Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Kurztext

    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich, wenn die Bedingungen zur Aufnahme eines Vollzeitstudiums oder den Abschluss eines Teilzeitstudiums noch nicht erfüllt wurden, dieses Ziel aber in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden kann
    • für die Dauer des Aufenthalts müssen Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Unterstützung durch öffentliche Leistungen gesichert sein
    • wurde das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, müssen sorgeberechtigte Personen dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen
    • die Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Abteilungen