Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs kann Ihnen in einem vereinfachten Verfahren von der zuständigen Behörde erteilt werden.
Das Genehmigungsverfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Typisierung
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden SIe sich an die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörden in Thüringen: Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beziehungsweise die Landkreise- und kreisfreie Städte.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau I. Brzoska
- Herr F. Greiner-Adam
- Herr J. KöhlerAmtsleiter / Ansprechpartner für Hochwasserschutz/Starkregenereignisse
- Herr P. Schönbach
- Frau G. WoltersAnsprechpartnerin für Bodenschutz und Chemikalienrecht