Kommunalhygiene
Leistungsbeschreibung
Ein großer Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes ist die infektionshygienische Überwachung medizinischer und nichtmedizinischer Einrichtungen gemäß §§ 23 und 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene.